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	<title>Bürgerbeteiligung</title>
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	<description>Aktive Bürger in der freiheitlichen Demokratie</description>
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		<title>Bürgerbeteiligung</title>
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		<title>Piraten fordern Wahlrecht ab 7 Jahren</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 13:50:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die  Piratenpartei will  ernsthaft das Wahlrecht ab 7 Jahren und hat dazu  einen Antrag zur Verfassungsänderung im Berliner Abgeordnetenhaus gestellt. In der Piratenfraktion war der Antrag bei nur einer Enthaltung beschlossen worden. Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. Vernunft geht über Bord: Piraten fordern Wahlrecht ab 7 Jahre  Die Piraten haben ihren illusorischen Forderungen [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=63&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
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<div>Die  Piratenpartei will  ernsthaft das Wahlrecht ab 7 Jahren und hat dazu  einen Antrag zur Verfassungsänderung im Berliner Abgeordnetenhaus gestellt. In der Piratenfraktion war der Antrag bei nur einer Enthaltung beschlossen worden.</div>
<p><span id="more-63"></span></p>
<p align="center"><strong>Den folgenden Text können Sie <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Piraten-Wahlrecht%20ohne%20Altersgrenze06-02-2012.pdf" target="_blank">hier ausdrucken.</a></strong></p>
<p align="center">
<p align="center"><strong>Ve</strong><strong>rnunft geht über Bord:<br />
</strong><strong>Piraten fordern Wahlrecht ab 7 Jahre</strong><strong> </strong></p>
<p>Die Piraten haben ihren illusorischen Forderungen für einen fahrscheinlosen ÖPNV oder ein bedin­gungsloses Grundeinkommen einen weiteren wirklichkeitsfremden Vorschlag hinzugefügt: Unter der Überschrift „Wahlrecht ohne Altersbegrenzung“ hat die Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt, das aktive Wahlrecht schrittweise auf 7 Jahre abzusenken.<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn1">[1]</a> Die Jugendorganisation der Piratenpartei hat bei ihrer Bundesmitgliederversammlung im Januar 2012 sogar die Abschaffung jeder Altersgrenze beim Wahlrecht beschlossen.<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn2">[2]</a></p>
<p>Bei der Abstimmung in der Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus hat es zum An­trag einer Absenkung des Wahlalters auf 7 Jahre am 17. Januar 2012 bei einer Enthaltung nur Zustim­mung gegeben. In der Antragsbegründung wird gefordert, „dass man ein Bewusstsein dafür schafft, dass Kinder wählen gehen dürfen.“ Wer sich gegen eine „Altersgrenze für den Beginn der Wahlbe­rechtigung“ wende, müsse auch „eine Altersgrenze definieren, wo Wahlberechtigung endet. Es möchte jedoch niemand ältere Menschen vom Gebrauch ihrer Rechte ausschließen.“</p>
<p>Da die Piratenpartei zugleich eine „vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16“ ablehnt, for­dert sie: „Erstwähler, die unter 16 sind, müssen selbstständig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für sie zuständigen Wahlamt beurkunden.“</p>
<p>Die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung hatte der Berliner Spitzenkandidat und jetzige Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, Andreas Baum, schon im Herbst 2011 gefordert: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teil­nahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn3">[3]</a></p>
<p><strong>Bürgerrechte und Bürgerpflichten</strong></p>
<p>Die Piratenpartei begründet ihre Forderung eines Wahlrechts Kinder damit, man dürfe in der Demo­kratie „nur dann Macht über Menschen ausüben, wenn sie darüber mitentscheiden, wer diese Macht auf welche Weise ausübt.“ Sie ignoriert, dass Demokratie Freiheit und Verantwortung zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Die Forderung des Wahlrechts für Minderjährige leugnet diesen Zusammen­hang von Bürgerrechten und Bürgerpflichten.</p>
<p>Erste und wichtigste Bürgerpflicht ist die Übernahme der vollen Verantwortung ( und Haftung) für daseigene Handeln und dessen Folgen. Diese Bürgerpflicht entfaltet ihre volle Wirkung mit Erreichen der Volljährigkeit. Davor ist sie u. a. durch die Verantwortungsübernahme der Erziehungsberechtigten und verschiedenste Vorschriften des Jugendschutzes stark eingeschränkt.  Artikel 6 Abs 2 des Grundgeset­zes formuliert es so: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“</p>
<p>Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum je­mand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse zu regeln. Bisher wird in Deutschland – meist von den Grünen – allenfalls ein Wahlrecht ab 16 gefordert. Aber schon hier gilt:</p>
<p>16 -Jährige dürfen in Deutschland Mofa fahren, aber nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Auto len­ken. Sie dürfen in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika. Ohne Erlaubnis der Eltern dürfen sie eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Bei Gesetzesver­stößen fallen 16-Jährige unter das Jugendstrafrecht. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist.</p>
<p>Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ge­schlossen werden – zum Beispiel der Kauf eines Computers – sind nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die ihnen vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Dieser sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt bis zur vollen Geschäftsfähig­keit mit Erreichen des 18. Lebensjahres.</p>
<p>Es ist auffällig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen etwas geändert wird. Auch die Piraten plädieren nicht für eine Absen­kung der Voll­jährigkeit. So ge­sehen ist die Wahlberechtigung für Minderjährige ein Widerspruch in sich, weil es das Wahlrecht von der Le­bens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt.</p>
<p>Wenn das Wahlrecht von der Volljährigkeit entkoppelt wird, sind andere Altersgrenzen  willkürlich, weil sie an kein objektives Kriterium geknüpft sind. Nach der Volljährigkeit ist im deutschen Rechts­system allenfalls die Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr (§ 19 Strafgesetzbuch) ein wesentlicher Einschnitt. Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres werden hingegen nur einige Einschränkungen des Jugendschutzes gelockert (z. B. Aus­gang ohne Erwachsenenbegleitung bis 24 Uhr).</p>
<p>Generell gilt in Deutschland wie im europäischen Ausland die Wahlberechtigung ab 18 Jahren – mit Ausnahme von Öster­reich, wo 2007 das Wahlalter bei nationalen Wahlen auf 16 Jahre gesenkt wurde. International lassen bisher au­ßerdem lediglich Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen nicht spre­chen kann) ein Wahlrecht ab 16 Jahren zu.</p>
<p>7 von 16 Bun­desländern haben das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt – allerdings mit der Ausnah­me von Bremen und Branden­burg nur bei Kommunalwahlen. Zugleich treten die Landesjugendringe u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Wahlberechti­gung ab 14 Jahren ein.<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn4">[4]</a> Mit ihrer Forderung eines Wahlrechts für Kinder geht die Piratenpartei weit über solche Vorstellungen hinaus. Sie nennt zugleich für die Altersgrenze 7 Jahre keine Be­gründung.</p>
<p>Auch das häufig benutzte Argument, man müsse Jugendlichen durch die Absenkung des Wahlalters die Vertre­tung ihrer eigenen Interessen ermöglichen, ist nicht schlüssig. Die eigenständige Vertretung  ihrer Interessen wäre nur dann möglich, wenn minderjährige Jugendliche nicht nur wählen dürfen, sondern auch wählbar wä­ren. Die einseitige Absen­kung des aktiven Wahlalters   würde aber bedeu­ten, dass minderjährige Jugendliche nicht Gleichaltri­ge, sondern nur Ältere wählen dürfen.</p>
<p>Die Piraten wollen aktives und passives Wahlalter entkoppeln. Sie erheben die Forderung nach Sen­kung des passiven Wahlalters auf die ebenfalls willkürliche Grenze von 16 Jahren. Eine Senkung des Alters der passive Wahlberechtigung ist aber ohne Veränderung der Volljäh­rigkeit nicht möglich: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit schränken die Vorschriften des Jugend­schutzes und die Rechte der Erziehungsberechtigten die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Man­dats unzulässig ein.</p>
<p><strong>Betroffene Jugendliche lehnen Senkung des Wahlalters mehrheitlich ab</strong></p>
<p>Mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Altersgrenze beim Wahlrecht setzen sich die Piraten über die Meinung der betroffenen Kinder und Jugendlichen hinweg. Sie sagen von sich selbst, dass sie mit der Verantwor­tung für politi­sche Entscheidungen in der Regel überfordert seien und die ernsthafte Auseinanderset­zung mit Po­litik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig sei. Dies bestätigen alle (!) vorliegenden Befragungen von minderjährigen Jugendlichen.</p>
<p>So wurde Ende 1999 in Tirol eine schriftliche Befragung von 2500 Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren durchgeführt. Sie äußerten sich mit einer klaren Mehrheit von 61 Prozent gegen das Wahlrecht mit 16 Jahren (dafür: 39 Prozent).<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn5">[5]</a></p>
<p>In der 15. Shell-Jugendstudie 2006 wurden insgesamt 2532 Jugendliche im Alter von 12-25 Jahren ge­fragt: „Wie finden Sie die Idee, die Altersgrenze für die Teilnahme an Bundestagswahlen von 18 Jah­ren abzusenken, so dass man schon ab 16 Jahren wählen könnte?“ 52 Prozent der Befragten lehn­ten dies ab, 25 Prozent stimm­ten zu und  23 Prozent meinten, es sei ihnen egal.<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn6">[6]</a></p>
<p>Auch in Österreich zeigte 2007 eine kurz vor Einführung der Wahlberechtigung ab 16 eine im Auftrag von Bil­dungs- und Wissenschaftsministerium erstellte Umfrage unter 700 Jugendlichen ein sehr ge­spaltenes Bild. Von den 14-17-Jährigen waren nur 47 Prozent für die Senkung des Wahlalters, 46 Pro­zent dagegen. Bei den 18-24 -Jährigen überwog mit 63 Prozent die Ablehnung. <a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn7">[7]</a> Nach der ersten ös­terreichischen Nationalratswahl, bei der 2008 das Wahlrecht ab 16 galt, ermittelte eine Studie, dass sich der überwiegende Teil der betroffenen Jugendlichen gegen die Wahlalterssenkung aussprach.<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn8">[8]</a></p>
<p>Anfang 2009 führte die „Grüne Jugend Ostalb“ eine Umfrage zum Wahlrecht ab 16 bei mehr als 550 Aalener Schülern durch. Auf die Frage „Hälst du das Wahlrecht ab 16 für sinnvoll?“ antworteten 58 Prozent mit „nein“ und nur 24 Prozent mit „ja“. 18 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Das Fazit der Grünen Jugend lautete: „Ein Großteil der Jugendlichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendli­chen sich noch sehr unsicher fühlen“.<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn9">[9]</a></p>
<p>2010 ergab eine Forsa-Umfrage in Berlin, dass 63 Prozent der befragten Jugendlichen im Alter von 14- 29 Jahren das Wahlrecht ab 16 für sich ablehnen. <a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn10">[10]</a></p>
<p>Die deutlich unterdurchschnittlichen Wahlbeteiligungen von 16-18 jährigen Jugendlichen, dort wo das Wahlalter  abgesenkt wurde und entsprechende Wahlstatistiken vorliegen, bestätigen die Ergebnisse der Umfragen.</p>
<p>Bei der Bremer Kommunalwahlen (Beirätewahlen) 2007, bei denen in der Hansestadt erst­mals das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren galt, lag die „Wahlbeteiligung der Jugendli­chen“ (ohne genau­ere Spezifierung) bei 44,3 Prozent (insgesamt bei 56,6 Prozent).<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn11">[11]</a><sup>1</sup> Es lässt sich nicht feststellen, dass diese kommunale Wahlberech­tigung ab 16 zu einem hö­heren politischen Interesse geführt hat, als 2011 in Bremen erstmals bei Landtagswah­len schon mit 16 Jahre gewählt werden durfte.</p>
<p>Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wurde bei der Landtagswahl 2011 in Bremen keine Wahlstatistik für 16/17-Jährige erstellt. Für die Wahlbeteiligung wurde die Gruppe der 16-21-Jährigen analysiert, für die Stimmvertei­lung auf die Parteien die Gruppen der 16-25-Jährigen. Deshalb konnte das Statische Lan­desamt in Bremen le­diglich feststellen, dass die erstmals an einer (Bür­gerschaftswahl teilnehmen­den 16- bis unter 21-Jährigen mit 48,6 Prozent ihre Stimme an der Urne (ohne Briefwahl) abgaben. Damit lag die Beteiligungsquote der Erst­wähler nur geringfügig über der Wahlbeteiligung der Erst­wähler bei der vorangegangenen Bürger­schaftswahl 2007 (47,9 Prozent), bei der noch das Wahlrecht ab 18 gegolten hat. Welchen Anteil daran die 16/17-Jährigen hatten ist nicht feststellbar. Insgesamt lag die Wahlbetei­ligung der Erstwähler deutlich unter der allgemeinen Wahlbeteiligung, die in Bre­men ge­ringfügig auf 56,7 Prozent zurückgegangen (2007: 57,5 Prozent).<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn12">[12]</a></p>
<p>In Sachsen-Anhalt wurden bei den Kommunalwahlen 1999 und 2009 am Wahltag ausdrücklich die 16/17-Jähri­gen hinsichtlich der Wahlbeteiligung abgefragt. 1999 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe bei 40 Prozent (allgemeine Wahlbeteiligung 49,5 Prozent), im Jahr 2009 bei 29,3 Prozent (all­gemeine Wahlbeteiligung 38 Prozent). Die zehnjährige Erfahrung mit dem Wahlrecht ab 16 in diesem Bundesland zeigen keinen Anstieg po­litischen Interesse in der fraglichen Altersgruppe. Die Landesre­gierung Sachsen-Anhalt stellte deswegen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Sep­tember 2011 fest: „Die praktischen Erfahrungen der Kom­munalwahlen zeigen jedenfalls, dass die Be­teiligung in der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen in den aufgezeigten Jahren unterhalb der durchschnittlichen Wahlbeteiligung lag.“<a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn13">[13]</a></p>
<p>Als in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 1998 erstmals Wähler im Alter ab 16 Jahren zugelas­sen wa­ren, wurde in Neumünster eine Befragung der Erstwähler durchgeführt. Die allgemeine Wahlbeteiligung lag in Neumünster damals bei 52,76 Prozent. Auch hier lag die Wahl­beteiligung der 16/17-Jährigen mit knapp 40 Prozent deutlich darunter, aber höher als bei den 18-21-Jährigen Erstwählern (31 Pro­zent) war. <a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftn14">[14]</a></p>
<p>Bedeutsam ist vor allem die Tatsache, dass die Wahl­statistiken bei fast allen Wahlen zei­gen, dass die Grup­pe der 18-25-Jährigen regelmäßig die niedrigste Wahlbeteiligung aller Altersgruppen auf­weist – und zwar un­abhängig davon, ob sie bei den vorhergehenden Wahlen bereits mit 16 Jahren wählen durften oder nicht. Es gibt deshalb keinerlei Indika­toren dafür, dass das Wahlrecht ab 16 eine unmittel­bare oder (was noch wichtiger wäre) nachhaltige Auswirkung auf politisches Interesse oder die Bereit­schaft zur Teilnahme an Wahlen hätte.</p>
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<hr align="left" size="1" width="33%" />
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref1">[1]</a>     Berliner Abgeordnetenhaus Drucksache 17/0112</p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref2">[2]</a>     <a href="http://www.piratenpartei.de/node/1554/61677">http://www.piratenpartei.de/node/1554/61677</a></p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref3">[3]</a>     Interview mit gulli.com am 17. September 2011</p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref4">[4]</a>     Vgl. <a href="http://www.waehlen-ab-14.de/wahlen/landtagswahlen.php">http://www.waehlen-ab-14.de/wahlen/landtagswahlen.php</a></p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref5">[5]</a>     Universität Innsbruck, Forschungsbericht „Jugend und demokratie in Tirol“, April 2000</p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref6">[6]</a>     <a href="http://de.statista.com/statistik/daten/studie/177098/umfrage/ansicht-zur-wahlberechtigung-fuer-bundestagswahlen-ab-16-jahren/">http://de.statista.com/statistik/daten/studie/177098/umfrage/ansicht-zur-wahlberechtigung-fuer-bundestagswahlen-ab-16-jahren/</a> (vgl. Klaus Hurrelmann, Mathias Albert: Jugend 2006. 15. Shell Jugendstudie: Eine pragmatische Generati­on unter Druck. Fischer, Frankfurt a. M. 2006)</p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref7">[7]</a>           Die Presse 8.5. 2007</p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref8">[8]</a>     Institut für Strategieanalysen, „Wählen mit 16“ – Eine Post Election study zur Nationalratswahl 2008, Wien April 2009</p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref9">[9]</a>       <a href="http://gj-ostalb.de.tl/Umfrage-zum-Wahlrecht-ab-16.htm">http://gj-ostalb.de.tl/Umfrage-zum-Wahlrecht-ab-16.htm</a></p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref10">[10]</a>         Berliner Zeitung 26.6.2010</p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref11">[11]</a>    <a href="http://www.landeswahlleiter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen192.c.2264.de">http://www.landeswahlleiter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen192.c.2264.de</a></p>
</div>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref12">[12]</a>    Vgl. Statistisches Landesamt Bremen, Statistische Mitteilungen Heft 113/2011 (Wahlen im Land Bremen 22. Mai 2011)</p>
</div>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref13">[13]</a>         Landtag Sachsen-Anhalt, Drucksache 6/399 vom 13.09.2011</p>
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<p><a title="" href="http://www.stephaneisel.de/Admin/News.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news#_ftnref14">[14]</a>         Ulf Schloßbauer, Jugendliche wählen ganz anders als man glaubt (ergänzendes Projektbeispiel 2), Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. (<a href="http://www.kinderpolitik.de/beteiligungsbausteine/pdf/b/Baustein_B_2_6.pdf">http://www.kinderpolitik.de/beteiligungsbausteine/pdf/b/Baustein_B_2_6.pdf</a>)</p>
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		<title>Wahlrecht, Volljährigkeit und Politikinteresse</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 09:55:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach Bremen hat im Dezember 2011 jetzt auch Brandenburg &#8222;Wählen ab 16&#8243; sogar für Landtagswahlen beschlossen. Ich halte das für den falschen Weg, weil Wahlrecht und Volljährigekeit zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Sie können den folgenden Text hier ausdrucken. Wahlrecht, Volljährigkeit und Politikinteresse ? von Stephan Eisel Immer wieder wird in Deutschland über eine [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=57&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Nach Bremen hat im Dezember 2011 jetzt auch Brandenburg &#8222;Wählen ab 16&#8243; sogar für Landtagswahlen beschlossen. Ich halte das für den falschen Weg, weil Wahlrecht und Volljährigekeit zwei Seiten der gleichen Medaille sind.</p>
<p><span id="more-57"></span></p>
</div>
<p><strong>Sie können den folgenden Text <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Wahlrecht-Vollj%C3%A4hrigkeit-Politikinteresse20-01-2012.pdf" target="_blank">hier ausdrucken.</a></strong></p>
<p><strong></strong><strong>Wahlrecht, Volljährigkeit und Politikinteresse ?</strong></p>
<p>von Stephan Eisel</p>
<p>Immer wieder wird in Deutschland über eine Absenkung des Wahlalters als Mittel gegen eine ange­nommene „Politikverdrossenheit“ bei Jugendlichen diskutiert. Zuletzt hat der Landtag in Brandenburg im Dezember 2011 mit den Stimmen von SPD, LINKEN, Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU das Wahlalter auf 16 Jah­re festgelegt. Der oft emotional geführten Debatte mangelt es allerdings meist an einer nüchternen Bewertung der Fakten. Insbesondere sind bei der Entscheidung über das Wahlalter folgende Gesichtspunkte zu beachten:</p>
<p><strong>1) Die Grundlagen</strong></p>
<p>Artikel 38 des Grundgesetzes legt in Absatz 2 zur Wahlberechtigung für die Wahlen zum Deutschen Bundestag fest: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Für eine Änderung dieser Regelung wäre ein 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich.</p>
<p>Zwar können die Bundesländer das jeweiligen Landtags- und Kommunalwahlrecht grundsätzlich auto­nom re­geln, aber sie orientieren sich meist am Bundestagswahlrecht. Zwölf von 16 Bundesländern regeln das Wahlalter für Landtagswahlen und landesweite Volksabstimmungen in ihren Landesverfassungen. Das diese nur mit einer 2/3-Mehrheit bzw. teilweise nur durch Volksabstimmungen geändert werden können, ist eine Änderung des Wahlrechtes vor parteitaktischen Überlegungen geschützt. In den Lan­desverfassungen von Bayern (Art 14), Baden-Württemberg (Art. 73), Berlin (Art. 39), Hessen (Art. 73), Niedersachsen (Art. 8), Nordrhein-Westfalen (Art. 30), Rheinland-Pfalz (Art. 76), dem Saarland (Art. 64), Sachsen (Art. 4) Sachsen-Anhalt (Art. 42) und Thüringen (Art. 46), ist das Wahlalter ausdrücklich auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt.</p>
<p>In Brandenburg wurde die Landesverfassung am 19. Dezember 2011 mit den Stimmen von SPD, LIN­KEN, Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU geändert und das Wahlalter generell auf 16 Jahre festgelegt.</p>
<p>In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist das Wahlalter grund­sätzlich nicht in der Landesverfassung festgelegt und durch einfache Änderung des Wahlgesetzes änderbar. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist das Wahlalter bei Kommu­nalwahlen nicht durch die Landesverfassung festgelegt und ebenfalls durch einfaches Gesetz. d. h. mit einfacher Mehrheit änderbar.</p>
<p>Von der Wahlberechtigung ab 18 Jahre weichen bei Kommunalwahlen inzwischen sieben der sechzehn Bun­desländer ab: In Niedersachsen (1996), Sachsen-Anhalt (1998), Schleswig-Holstein (1998), Meck­lenburg-Vor­pommern (1999), Nordrhein-Westfalen (1999), Bremen (2007) und Brandenburg (2011) gilt das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahre abgesenkt.</p>
<p>Bei Landtagswahlen ist Wählen ab 16 Jahren bisher nur in Bremen (seit 2011) und künftig in Branden­burg möglich.</p>
<p>In anderen Bundesländern und im Bundestag wurden entsprechende Anträge zur Herabsetzung des Wahlalters wiederholt abgelehnt.</p>
<p>Auch im europäischen Ausland gilt generell die Wahlberechtigung ab 18 Jahren – mit Ausnahme von Öster­reich, wo 2007 das Wahlalter bei nationalen Wahlen auf 16 Jahre gesenkt wurde. International lassen bisher au­ßerdem lediglich Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen gar nicht spre­chen kann) ein Wahlrecht ab 16 Jahren zu.</p>
<p><strong>2) Wahlalter und Volljährigkeit</strong></p>
<p>Die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien das Wahlalter festgelegt werden soll. Bisher galt das Erreichen der Volljährigkeit dafür als entscheidender Maßstab. So kün­digte Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung „Mehr Demokratie wagen“ vom 28. Oktober 1969 miteinander verbunden Gesetzesinitiativen zur Absenkung des Wahlal­ters und der Volljährigkeit an. Die Umsetzung erfolgte zur Bundestagswahl 1972 mit der Absenkung des aktiven Wahlalters und (wegen der Viel­zahl rechtlicher Folgeregelungen zeitlich verzögert) 1975 mit der Herabsetzung der Volljährigkeit (und damit der passiven Wahlberechtigung) auf 18 Jahre.</p>
<p>Der Vorschlag nach einer weiteren Senkung des Wahlalters wird allerdings nicht mit der Forderung nach einer weiteren Absenkung der Volljährigkeitsgrenze verbunden. Die sich daraus ergebende Ent­koppelung von Wahl­berechtigung und Volljährigkeit führt zur grundsätzlichen Problematik, ob Bür­gerrechte wie das Wahlrecht nicht an die Bürgerpflichten gebunden sein sollten, die zur Volljährigkeit gehören.</p>
<p>Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum je­mand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse zu regeln:</p>
<p>16 -Jährige dürfen in Deutschland Mofa fahren, aber nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Auto len­ken. Sie dürfen in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika. Ohne Erlaubnis der Eltern dürfen sie eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Bei Gesetzesver­stößen fallen 16-Jährige unter das Jugendstrafrecht. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist.</p>
<p>Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ge­schlossen werden – zum Beispiel der Kauf eines Computers – sind nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die ihnen vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Dieser sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt bis zur vollen Geschäftsfähig­keit mit Erreichen des 18. Lebensjahres.</p>
<p>Es ist auffällig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen etwas geändert wird. Sie plädieren nicht für eine Absenkung der Voll­jährigkeit. So ge­sehen ist die Wahlberechtigung für Minderjährige ein Widerspruch in sich, weil es das Wahlrecht von der Le­bens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt.</p>
<p>Wenn das Wahlrecht von der Volljährigkeit entkoppelt wird, sind andere Altersgrenzen willkürlich, weil sie an kein objektives Kriterium geknüpft sind. Nach der Volljährigkeit ist im deutschen Rechts­system allenfalls die Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr (§ 19 Strafgesetzbuch) ein wesentlicher Einschnitt. Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres werden hingegen nur einige Einschränkungen des Jugendschutzes gelockert (z. B. Aus­gang ohne Erwachsenenbegleitung bis 24 Uhr).</p>
<p>Auch in der Vielzahl der Vorschläge einer unterschiedlichen weitgehenden Absenkung des Wahlalters spiegelt sich die Willkürlichkeit von Altersgrenzen, die sich nicht an der Volljährigkeit orientieren. Sieben von 16 Bun­desländer haben das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt – allerdings mit der Ausnahme von Bremen und Braden­burg nur bei Kommunalwahlen. Zugleich treten die Landesjugendringe u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Wahlberechti­gung ab 14 Jahren ein.</p>
<p>Die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung wird z. B. von der Piratenpartei gefordert. Deren Berliner Spitzenkandidat, Andreas Baum, sagte im Herbst 2011: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teilnahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“ Baum wurde Ende September 2011 zum Fraktionsvorsitzenden der Piratenpartei im Berliner Abgeordneten­haus gewählt.</p>
<p><strong>3) Zum Politikinteresse von minderjährigen Jugendlichen</strong></p>
<p>Oft wird als Begründung für eine Senkung des Wahlalters das vermeintlich hohe Politikinteresse von minder­jährigen Jugendlichen angeführt. Dafür gibt es keine empirischen Belege. Im Gegenteil stim­men die vorliegen­den Studien darin überein, dass das Politikinteresse von 16/17-Jährigen deutlich ge­ringer ausgeprägt ist als das von älteren Ju­gendlichen und jungen Erwachsenen.</p>
<p>Schon 1991 kam die Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen einer Jugendstudie mit 5022 Befragten im Alter von 15-25 Jahren zu dem Ergebnis, dass 16/17-Jährige ein messbar geringeres Interesse an Poli­tik zeigen als 18-24-Jährige.</p>
<p>Zuletzt befasste sich 2008 eine qualitative Studie der Universität Hohenheim mit der Frage „Lässt sich eine Herabsetzung des Wahlalters in Deutschland durch Ergebnisse zum Politikverständnis bei heuti­gen und poten­ziellen Erstwählern begründen?“ Dazu wurden ausführliche Interviews mit 171 Schü­lern und jungen Studen­ten geführt. In der Zusammenfassung der Ergebnisse heisst es:</p>
<ul>
<li>„Die Teilnehmer ohne Wahlrecht (unter 18 Jahren) hatten ein signifikant geringeres politisches Wissen als die Teilnehmer mit Wahlrecht. Dies gilt sowohl für die Personen mit höherer Bil­dung (Gymnasias­ten oder Personen mit FH-Reife bzw. Abitur) als auch für die Personen mit geringerer Bildung (Haupt­schüler, Hauptschul-Absolventen oder Personen mit mittlerer Reife). Unabhängig von der Bildung konnten die Teilnehmer ohne Wahlrecht lediglich etwa ein Drittel der Punkte in den Tests zum politi­schen Wissen erzielen, während die Wahlberechtigten im Schnitt etwas über die Hälfte der Punkte er­zielten.“</li>
<li>„Überraschend ist, dass die Teilnehmer ohne Wahlrecht ihr Verständnis politischer Kommuni­kation im Schnitt jedoch nicht signifikant schlechter bewerten als die Personen mit Wahlrecht. Die subjektive Einschätzung des Verständnisses entspricht hier also nicht dem objektiv nach­weisbaren Verständnis der politischen Kommunikation.“</li>
</ul>
<ul>
<li>„Entgegen ihrer Selbsteinschätzung schnitt die Gruppe der 16-17-Jährigen Jugendlichen bei diesem Verständnisteil (Test, ob sie einen vorlegten politischen Text verstanden) wesentlich schlechter ab, als die Gruppe der 18- bis 21-Jährigen Erstwähler. So erreichten die Neuntkläss­ler der Hauptschule gerade einmal die Hälfte der Punkte im Verständnistest, die Berufsschüler hingegen immerhin fast zwei Drit­tel. Dieser altersbedingte Unterschied zeigte sich ähnlich deutlich beim Vergleich von Gymnasiasten und Studienanfängern.“</li>
</ul>
<p><strong>4) Wahlberechtigung als ungeeignete politische Bildungsmaßnahme</strong></p>
<p>Das häufigste Argument für eine Senkung des Wahlalters ist die Behauptung, man könne dadurch das Interesse von Jugendlichen an Politik wecken. Grundsätzlich ist dagegen einzuwenden, dass das Wahl­recht zu grundle­gend für die freiheitliche Demokratie ist, um es zum pädagogischen Hilfsmittel zu de­gradieren. Es ist auch we­nig einleuchtend, durch unterschiedliches Wahlalter unterschiedlichen Wahlen eine unterschiedliche Wertigkeit zuzusprechen – so als seien Kommunalwahlen weniger be­deutend und deshalb am ehesten als Experimentiert­feld geeignet.</p>
<p>Vor allem aber zeigen empirische Untersuchungen, dass die Einführung des Wahlrechts ab 16 nicht zu einem höheren politischen Interesse dieser Altersgruppe geführt hat. Dies zeigt sich auch an der deut­lich unterdurch­schnittlichen Wahlbeteiligung der 16/17-Jährigen, wo dies gemessen werden konnte. Vor allem ist eine Zunah­me der Wahlbeteiligung von Jugendlichen auch dort nicht nachzuweisen, wo das herabgesetzte Wahlalter schon länger gilt.</p>
<p>Bei der Bremer Kommunalwahlen (Beirätewahlen) 2007, bei denen in der Hansestadt erst­mals das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren galt, lag die „Wahlbeteiligung der Jugendli­chen“ (ohne genau­ere Spezifierung) bei 44,3 Prozent (insgesamt bei 56,6 Prozent). Es lässt sich nicht feststellen, dass diese kommunale Wahlberechti­gung ab 16 zu einem hö­heren politischen Interesse geführt hat, als 2011 in Bremen erstmals bei Landtagswah­len schon mit 16 Jahre gewählt werden durfte.</p>
<p>Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wurde bei der Landtagswahl 2011 in Bremen keine Wahlstatistik für 16/17-Jährige erstellt. Für die Wahlbeteiligung wurde die Gruppe der 16-21-Jährigen analysiert, für die Stimmvertei­lung auf die Parteien die Gruppen der 16-25-Jährigen. Deshalb konnte das Statische Lan­desamt in Bremen le­diglich feststellen, dass die erstmals an einer (Bür­gerschaftswahl teilnehmen­den 16- bis unter 21-Jährigen mit 48,6 Prozent ihre Stimme an der Urne (ohne Briefwahl) abgaben. Damit lag die Beteiligungsquote der Erst­wähler nur geringfügig über der Wahlbeteiligung der Erst­wähler bei der vorangegangenen Bürger­schaftswahl 2007 (47,9 Prozent), bei der noch das Wahlrecht ab 18 gegolten hat. Welchen Anteil daran die 16/17-Jährigen hatten ist nicht feststellbar. Insgesamt lag die Wahlbetei­ligung der Erstwähler deutlich unter der allgemeinen Wahlbeteiligung, die in Bre­men ge­ringfügig auf 56,7 Prozent zurückgegangen (2007: 57,5 Prozent).</p>
<p>In Sachsen-Anhalt wurden bei den Kommunalwahlen 1999 und 2009 am Wahltag ausdrücklich die 16/17-Jähri­gen hinsichtlich der Wahlbeteiligung abgefragt. 1999 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe bei 40 Prozent (allgemeine Wahlbeteiligung 49,5 Prozent), im Jahr 2009 bei 29,3 Prozent (all­gemeine Wahlbeteiligung 38 Prozent). Die zehnjährige Erfahrung mit dem Wahlrecht ab 16 in diesem Bundesland zeigen keinen Anstieg po­litischen Interesse in der fraglichen Altersgruppe. Die Landesre­gierung Sachsen-Anhalt stellte deswegen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Sep­tember 2011 fest: „Die praktischen Erfahrungen der Kom­munalwahlen zeigen jedenfalls, dass die Be­teiligung in der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen in den aufgezeigten Jahren unterhalb der durchschnittlichen Wahlbeteiligung lag.“</p>
<p>Als in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 1998 erstmals Wähler im Alter ab 16 Jahren zugelas­sen wa­ren, wurde in Neumünster eine Befragung der Erstwählerinnen und Erstwähler durchgeführt. Die allgemeine Wahlbeteiligung lag in Neumünster damals bei 52,76 Prozent. Auch hier lag die Wahl­beteiligung der 16/17-Jährigen mit knapp 40 Prozent deutlich darunter, aber höher als bei den 18-21-Jährigen Erstwählern (31 Pro­zent) war.</p>
<p>Bedeutsam ist vor allem die Tatsache, dass die Wahlstatistiken bei fast allen Wahlen zei­gen, dass die Gruppe der 18-25-Jährigen regelmäßig die niedrigste Wahlbeteiligung aller Altersgruppen auf­weist – und zwar unab­hängig davon, ob sie bei den vorhergehenden Wahlen bereits mit 16 Jahren wählen durften oder nicht. Es gibt deshalb keinerlei Indika­toren dafür, dass das Wahlrecht ab 16 eine unmittel­bare oder (was noch wichtiger wäre) nachhaltige Auswirkung auf politisches Interesse oder die Bereit­schaft zur Teilnahme an Wahlen hätte.</p>
<p><strong>5) Betroffene Jugendliche lehnen </strong><br />
<strong>Senkung des Wahlalters mehrheitlich ab</strong></p>
<p>Die meisten minderjährigen Jugendlichen stehen einer Herabsetzung des Wahlalters skep­tisch gegen­über. Sie sagen von sich selbst, dass sie mit der Ver­antwortung für politi­sche Entscheidungen in der Regel überfordert seien und die ernsthafte Auseinandersetzung mit Po­litik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig sei.</p>
<p>So wurden in der 15. Shell-Jugendstudie 2006 insgesamt 2532 Jugendliche im Alter von 12-25 Jahren gefragt: „Wie finden Sie die Idee, die Altersgrenze für die Teilnahme an Bundestagswahlen von 18 Jahren abzusenken, so dass man schon ab 16 Jahren wählen könnte?“ 52 Prozent der Befragten lehn­ten dies ab, 25 Prozent stimm­ten zu und 23 Prozent meinten, es sei ihnen egal.</p>
<p>Anfang 2009 führte die „Grüne Jugend Ostalb“ eine Umfrage zum Wahlrecht ab 16 bei mehr als 550 Aalener Schülern durch. Auf die Frage „Hälst du das Wahlrecht ab 16 für sinnvoll?“ antworteten 58 Prozent mit „nein“ und nur 24 Prozent mit „ja“. 18 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Das Fazit der Grünen Jugend lautete: „Ein Großteil der Jugendlichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendli­chen sich noch sehr unsicher fühlen“.</p>
<p>Im Sommer 2010 ergab eine Forsa-Umfrage in Berlin, dass 63 Prozent der befragten Jugendlichen im Alter von 14- 29 Jahren das Wahlrecht ab 16 Jahren für sich ablehnen. Die Ablehnung in der Gesamt­bevölkerung lag bei 77 Prozent.</p>
<p>Auch in Österreich zeigte 2007 kurz vor Einführung der Wahlberechtigung ab 16 eine im Auftrag von Bil­dungs- und Wissenschaftsministerium erstellte Umfrage unter 700 Jugendlichen ein sehr gespalte­nes Bild. Von den 14-17-Jährigen waren nur 47 Prozent für die Senkung des Wahlalters, 46 Prozent dagegen. Bei den 18-24 -Jährigen überwog mit 63 Prozent die Ablehnung.</p>
<p><strong>6) Weitere Aspekte</strong></p>
<p>Parteien sollten der Versuchung widerstehen, die Herabsetzung des Wahlalters unter dem Gesichts­punkt eines eigenen Vorteils durch Stimmengewinn zu bewerten. Bei einer solchen oberflächlichen Betrachtung sind Ent­täuschungen durch das tatsächliche Abstimmungsverhalten der Jugendlichen nicht ausgeschlossen. So wählten in Österreich 44 Prozent der Erstwähler die rechtspopulistische FPÖ und nicht die Sozialdemokraten, die das neue Wahlrecht ab 16 erstritten hatten. Die Frage des Wahlrechtes ist eine grundsätzliche und keine parteitak­tische Frage.</p>
<p>Auch das häufig benutzte Argument, man müsse Jugendlichen durch die Absenkung des Wahlalters die Vertre­tung ihrer eigenen Interessen ermöglichen, ist nicht schlüssig. Die eigenständige Vertretung ihrer Interessen wäre nur dann möglich, wenn minderjährige Jugendliche nicht nur wählen dürfen, sondern auch wählbar wä­ren. Von niemanden wird aber die Forderung nach Senkung des aktiven Wahlalters mit dem Vorschlag der Sen­kung des passiven Wahlalters verbunden. Die einseitige Absen­kung des aktiven Wahlalters würde aber bedeu­ten, dass minderjährige Jugendliche nicht Gleichaltri­ge, sondern nur Ältere wählen dürfen.</p>
<p>Eine Senkung des Alters der passive Wahlberechtigung wäre übrigens ohne Veränderung der Volljäh­rigkeit nicht möglich: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit schränken die Vorschriften des Jugend­schutzes und die Rechte der Erziehungsberechtigten die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Man­dats unzulässig ein.</p>
<p><strong>FAZIT</strong></p>
<p><strong>Insgesamt gibt es weder plausible Gründe für die Abkoppelung der Wahlberechtigung von der Volljäh­rigkeit noch Hinweise darauf, dass die Herabsetzung des Wahlalters als poli­tische Bil­dungsmaßnahme zu höherem Politikinteresse bei minderjährigen Jugendlichen füh­ren würde. Nicht zuletzt lehnen auch die betroffenen Jugendlichen einen solchen Schritt mehr­heitlich ab.</strong></p>
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		<title>Bonner OB will trotz negativer Erfahrungen neue Internetbefragung</title>
		<link>http://burgerbeteiligung.wordpress.com/2012/01/13/bonner-will-trotz-negativer-erfahrungen-neue-internetbefragung/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 09:38:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerbeteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Plebiszite]]></category>
		<category><![CDATA[Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Bonn packts an]]></category>

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		<description><![CDATA[Bürgerbeteiligung ist in unserer Demokratie unverzichtbar. Sie darf auch nicht als als Versteckspiel missbraucht werden. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was die von ihnen Gewähl­ten wollen, damit sie es dann be­werten können. Internetverfahren sind dabei sehr problematisch. Das zeigt das Beispiel Bonn.  Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. &#160; Trotz Flop 2011: [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=51&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Bürgerbeteiligung ist in unserer Demokratie unverzichtbar. Sie darf auch nicht als als Versteckspiel missbraucht werden. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was die von ihnen Gewähl­ten wollen, damit sie es dann be­werten können. Internetverfahren sind dabei sehr problematisch. Das zeigt das Beispiel Bonn.<span id="more-51"></span></div>
<p><strong></strong> <strong>Den folgenden Text können Sie <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/B%C3%BCrgerhaushalt-Bonn-Jahresbilanz02-01-2012.pdf" target="_blank">hier ausdrucken.</a></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Trotz Flop 2011:<br />
</strong><strong>Bonner OB will neue Internetbefragung</strong></p>
<p>Zum Jahreswechsel kündigte der Bonner Oberbürgermeister an, erneut eine Befragung „zum Haushalt im April 2012 per Internet“ durchzuführen. Eine solche Internetbefragung in Bonn war Anfang 2011 kläglich gescheitert. Damals konnte man unter der Überschrift „Bonn packts an“ nach Registrierung mit einer e-mail-Adresse (weitere Angaben waren nicht erforderlich) über Vorschläge zum kommunalen Haus­halt abstimmen. Im einzelnen lässt sich die Bilanz dieser internet-basierten Aktion ein Jahr danach in zehn Punkten zusammenfassen:</p>
<p><strong>1) Das Verfahren kostete mindestens 300.000 Euro.</strong><br />
Im Juni 2011 musste die Stadtverwaltung gegenüber dem Rat einräumen, dass die Internetbefragung mehr als 30 Euro pro Teilnehmer kostete. Zum Vergleich: Den freien Kulturträgern wollte die Verwaltung 250.000 Euro strei­chen. Die letzte Kommunalwahl kostete in Bonn ca. 500.000 Euro. Die Kosten in Höhe von 300.000 Euro für „Bonn packts an“ setzen sich zusammen aus dem Honorar die durch­führende Firma Zebralog (72.620 Euro), Wer­bemaßnahmen (26.200 Euro), Personalkosten für eigene Stellen in der Verwaltung (82.308 Euro) und Personal­kosten für die Gesamtverwaltung (120.759 Euro) Die Verwaltung wies in ih­rer Mitteilung aus­drücklich darauf hin, dass die endgültigen Abrechnung „erst nach Vorlage des Rechenschaftsberichtes mög­lich ist“, man also mit weiteren Kosten rechnen muss. Ein solcher Abschlussbericht ist bis heute nicht be­kannt.</p>
<p><strong>2) Die Beteiligung an dem Intenetverfahren war extrem niedrig.</strong><br />
In Bonn sind 233.000 Bürger wahlberechtigt. Die einzige belastbare Zahl zur Beteiligung an dem Internetverfah­ren „Bonn packts an“ sind die zunächst angebe­nenen 12.715 e-mail-Registrierungen. Selbst diese Zahl wurde im März 2011 unbe­merkt von der Öffentlichkeit auf 11.116 korrigiert, vor allem aber von der Stadtverwaltung fälschlicherweise immer wieder mit einer Personenzahl gleichgesetzt. Tatsächlich weiß niemand, wie viele Bon­ner Bürger sich hinter der Zahl der registrierten e-mail-Adressen verbergen. Es war problemlos möglich, sich so­wohl mit mehreren e-mail-Adressen zu registrieren als auch als Nicht-Bonner abzustimmen. Inzwischen räumt selbst die durchführende Firma ein, dass sich allenfalls 3-4 Prozent der wahlberechtigten Bonner an der Aktion beteiligt haben. Bei der letzten Kommunalwahl lag die Wahlbeteiligung bei 56 Prozent.</p>
<p><strong>3) Große Teile der Bürgerschaft waren ausgeschlossen.</strong><br />
Nach neuen Untersuchungen sind 62 Prozent der Bürger nicht versiert im Umgang mit digitalen Medien. Ca. 25 Prozent der Bürger über 14 Jahre haben überhaupt keinen Internetzugang und konnten deshalb nicht teil­nehmen. Unabhängig da­von schreckte der erforderliche Zeitaufwand und die Komplexität des Verfahrens viele Bürger ab: Schon bei Beginn der Aktion waren mindestens zwei Stunden erforderlich, um die Erläute­rungen der vorgelegten 108 Sparvorschläge zu lesen. Zusätzliche Zeit wäre erforderlich gewesen, sich kundig zu machen, welche Fakten die Verwal­tung verschwiegen hat. Wegen ständig neuer Sparvor­schläge war schon nach wenigen Tagen eine Beteili­gung nur noch denen möglich, die dafür extrem viel Zeit investieren konnten.</p>
<p><strong>4) 95 Prozent der Sparvorschläge blieben ohne messbare Beteiligung.</strong><br />
Zur Abstimmung standen insgesamt 1827 Sparvorschläge. Davon kamen nur 45 Vorschläge auf mehr als 1000 Pro- oder Contra-Stimmen. Selbst der Vorschlag mit den meisten PRO-Stim­men („Erhöhung der Vergnügungs­steuer für Spielgeräte“) erreichte selbst unter Einschluss von Mehrfachabstimmungen und Ortsfremden nur 0,6 Prozent der Wahlberechtigten. 95 Prozent der Spar­vorschläge kamen noch nicht einmal auf 500 PRO- oder CON­TRA-Stimmen und blieben damit unter einer noch messbaren Beteiligung von Bonner Bürgern.</p>
<p><strong>5) Die Stimmen von Nicht-Bonnern wurden mitgezählt.<br />
</strong>Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die für die Internetbefragung verantwortliche Firma Ze­bralog in einem  Zwischenbericht vom März 2011 die Zahl der registrierten e-mail-Adressen um zehn Prozent nach unten korrigiert (11.116) und eingeräumt, dass davon 30 Prozent angegeben haben, entweder nicht in Bonn  zu woh­nen (1705) oder keine Angaben zum Wohn­ort gemacht haben (1.871). Trotzdem werden diese 3.500 Stim­men bei den Entscheidungen über Bonner Themen ein­fach mitgezählt.</p>
<p><strong>6) Eine kleine Minderheit dominierte die Kommentare.</strong><br />
Das ganze Verfahren wurde auch in den Kommentierungen der Sparvorschläge von einer sehr kleinen hochakti­ven Minderheit dominiert, die zudem aus der Anonymität von Pseudonymen agierte. So kam beispielsweise ein Drittel der Kommentare zur Schließung von Oper und Schauspiel von nur zwei Personen, die ihre Identität nicht offen­legten.</p>
<p><strong>7) Themenauswahl und Abstimmungsverfahren waren irreführend.</strong><br />
Große Ausgabenblöcke des städtischen Haushaltes wie zum Beispiel Maßnahmen im Hochbaubereich oder der Perso­nalhaushalt wurden einfach der Abstimmung entzogen. Auch Maßnahmen, für die das Land För­dermittel zu­gesagt hat, wurden nicht zur Abstimmung gestellt werden, obwohl der städtische Eigenanteil daran erheblich ist. Andererseits stell­ten die Betreiber irrealistische Vorschläge wie die Streichung der ge­samten Jugendarbeit, der Bezirksverwaltungsstellen oder den Wegfall des Beethovenorchesters zur Abstim­mung. Auch das Abstimmungs­verfahren selbst war irreführend: Wer mit JA stimmte, stimmte dagegen. In der Abstimmungsanleitung hieß es dazu: &#8222;Mit &#8222;Pro&#8220; stimmen Sie für eine Ein­sparung dieser freiwilligen Leistung. Mit &#8222;Contra&#8220; stimmen Sie für den Erhalt dieser freiwilligen Leistung im bisherigen Umfang.&#8220;</p>
<p><strong>8) Tatsächliche Entscheidungsfolgen wurden oft verschleiert.</strong><br />
Viele Sparvorschläge der Verwaltung waren so formuliert, dass der Normalbürger nicht erkennen konnte, worum es ei­gentlich ging. So wurde der Eindruck erweckt, die Bezirksverwaltungsstellen seien lediglich für Repräsentati­on zustän­dig. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass deren Wegfall bedeutet, dass jeder Bürger Behördengänge nicht mehr in sei­nem Stadtbezirk, sondern nur noch im Stadthaus erledigen kann. Bei wieder anderen Vor­schlägen wurde mit der Formulie­rung “Wegfall/Kürzung des Betriebsmittel­zuschusses“ für Oper, Orchester oder Kunst­museum der falsche Eindruck erweckt, diese Einrichtungen könnten ohne &#8222;Betriebsmittelzuschuss&#8220; weiter existieren. Dass es da­bei nicht um „Zuschüsse“ ging, sondern um die Grundfinanzierung, d. h. die Existenz der Einrichtungen, wur­de ebenso wenig thematisiert wie die Folgekosten ei­ner Schließung.</p>
<p><strong>9) Selbst bei den Nutzern überwog die massive Kritik.</strong><br />
Im Forum &#8222;Lob und Kritik&#8220; der Akti­onshomepage äußerten sich nur 10,8 Prozent der Teilnehmer lobend zum Verfahren. Fast die Hälfte Nutzer des Forums formulierte zum Teil massive Kritik. Die Kommentare von Bürgern lauten u. a. : „Absurd&#8220; &#8211; „manipu­liert&#8220; &#8211; „gewaltiger Flop&#8220; &#8211; „Ich fühle mich benutzt&#8220; &#8211; „Reine Farce&#8220; &#8211; „Traurige Angelegenheit&#8220; &#8211; „wende mich mit Grauen ab&#8220; &#8211; „Realisierung doch sehr bedauerlich&#8220; &#8211; „Eigentlich nur Kopf­schütteln&#8220; &#8211; „Augenwi­scherei&#8220; &#8211; „So geht es nicht&#8220;.</p>
<p><strong>10) Ein Abschlussbericht ist nicht bekannt.<br />
</strong>Wiewohl mehrmals angekündigt ist ein Abschlussbe­richt zum Internetverfahren 2011 bisher nicht be­kannt. Die Stadt­verwaltung hat auch ausdrücklich darauf verzichtet, das Verfahren von unabhängiger Seite begleiten zu las­sen und alle Auswertungen der Firma überlassen, die mit der Durchführung eigene kommer­zielle Interessen ver­folgte und kaum dazu berufen war, Schwächen des eigenen Verfahrens offenzulegen.</p>
<p><strong>Bürgerbeteiligung ist in unserer Demokratie unverzichtbar. Sie setzt das intensive Abwägen von Für und Wider und die Offenlegung aller Fakten voraus. Wer den Eindruck erweckt, einige Internet­clicks könnten dies er­setzen, nimmt die Bürger nicht ernst. Das Internet eignet sich nicht als Abstimmungsin­strument, als elektro­nischer Diskussionsforum könnte es die Kommunalpolitik berei­chern. Dabei darf nicht vergessen werden, dass sich nur kleine hochaktive Minderheiten an solchen Internetverfahren be­teiligen. Dies kann die Reprä­sentativität der gewählten Gremien nicht ersetzen und sie nicht von ihrer Entscheidungsverantwortung ent­lasten. Bürgerbeteiligung eignet sich auch nicht als Versteckspiel. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was die von ihnen Gewähl­ten wollen, damit sie es dann be­werten können.</strong></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/burgerbeteiligung.wordpress.com/51/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=51&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Plebiszit-Fazit Stuttgart 21</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 11:27:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerbeteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Plebiszite]]></category>
		<category><![CDATA[direkte Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[S21]]></category>
		<category><![CDATA[Stuttgart 21]]></category>
		<category><![CDATA[Volksabstimmung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Ergebnis der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 fiel eindeutig zugunsten der Befürworter des Bahnhofsprojektes aus. Unabhängig davon hat es die Debatte um direkte Demokratie neu belebt. Welche Folgerungen lassen sich in dieser Hinsicht aus der Abstimmung ziehen ? Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.  Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. Plebiszit-Fazit Stuttgart 21 [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=43&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Das Ergebnis der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 fiel eindeutig zugunsten der Befürworter des Bahnhofsprojektes aus. Unabhängig davon hat es die Debatte um direkte Demokratie neu belebt. Welche Folgerungen lassen sich in dieser Hinsicht aus der Abstimmung ziehen ?<span id="more-43"></span></div>
<p><strong>Weitere Informationen zum Thema finden Sie <a href="http://www.stephaneisel.de/start/Aktuell/news/DIE-VOLKSABSTIMMUNG-ZU-STUTTGART-21.html?xz=0&amp;cc=1&amp;ci=3938" target="_blank">hier.</a></strong></p>
<p><strong></strong> <strong>Den folgenden Text können Sie <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Plebiszitfazit%20S%2021.pdf" target="_blank">hier ausdrucken.</a></strong></p>
<p><strong>Plebiszit-Fazit Stuttgart 21</strong></p>
<p>Am 27. November 2011 fand in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über das um­strittene Bahn­projekt „Stuttgart 21“ statt. Im Koalitionsvertrag vom Mai 2011 hatten Grüne und SPD als neue Mehrheit nach der Land­tagswahl vom 27. März 2011 festge­halten, dass die Koalitionspar­teien „unterschiedliche Meinungen zu diesem Projekt“ vertreten und eine Volksabstim­mung dar­über verein­bart.</p>
<p>Die baden-württembergische Landesver­fassung legt für den Erfolg einer Volksabstimmung ein Zustim­mungsquorum von mindes­tens einem Drittel der Stimm­berechtigten fest, weil Volksabstimmungen Be­schlüsse des durch Wahlen legitimierten Landtages aufheben können. Eine akzeptierte Bindungswirkung könnten Volksabstimmungen aber nicht entfalten, wenn dort die Ent­scheidungsbefugnis bei wesentlich weniger Stimmbe­rechtigten läge als bei allgemeinen Wahlen.</p>
<p>Das Ergebnis der Volksabstimmung über Stuttgart 21 lässt einige generelle Schlussfolgerungen zur Pro­blematik direkter Demokratie durch plebiszitäre Elemente zu.</p>
<p><strong>1) Lautstärke bedeutet nicht Mehrheitsfähigkeit</strong></p>
<p>Trotz einer lange anhaltenden Kampagne mit massiven auch medial verstärkten Protesten und Demonstra­tionen haben die Gegen von Stuttgart 21 bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 ein klare Nie­derlage erlitten:</p>
<ul>
<li>In Baden-Württemberg insgesamt lehnten nur 41,2 Prozent der Abstimmenden Stuttgart 21 ab, hingegen stimmten 58,8 Prozent dafür. Mit 1,5 Mio Stimmen mobilisierten die Gegner des Bahnhofprojekts nicht wesentlich mehr Bürger als die Grünen bei der Landtagswahl im März 2011 Wähler hatten (1,2 Mio).</li>
</ul>
<ul>
<li>Das von der Landesverfassung vorgeschriebene Quorum von einem Drittel der Abstimmungsbe­rechtigten verfehlten die Gegner von Stuttgart 21 mit 19,8 Prozent klar. Um das Quorum zu erreichen fehlten bei 3,6 Millionen Abstimmenden über eine Million Stimmen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Selbst in der Stadt Stuttgart, dem Zentrum des Widerstands, stimmte eine Mehrheit von 52,9 Pro­zent für das Bahnhofsprojekt, 47,1 Prozent waren dagegen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Nur in sieben der 44 Stadt- und Landkreise waren die Projektgegner in der Mehrheit, in keinem erreichten sie das notwendige Drittel-Quorum. Auffällig ist, dass die Projektgeg­ner nur dort eine Mehrheit erreichten, wo die Wahlbeteiligung unterdurchschnittlich war.</li>
</ul>
<p>Die Klarheit des Abstimmungsergebnisses hat viele überrascht, die angesichts der Massivität der Proteste die Gegner im Vorteil sahen oder zumindest ein knappere Ergebnis erwarteten. Letztlich war es aber eine lautstarke Minderheit, die den Eindruck der Mehrheitsrepräsentanz erweckte. Sie setzt sich nicht durch, weil die „schweigende Mehrheit“ stärker als erwartet an der Abstimmung teilnahm.</p>
<p><strong>2) Wahlbeteiligung bei Plebisziten deutlich geringer als bei Wahlen</strong></p>
<p>Bei der baden-württembergischen Landtagswahl im März 2011 betrug die Wahlbeteiligung 66,3 Pro­zent, bei der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 wurde eine Beteiligung von 48,3 Prozent erreicht. Das sind 18 Prozent weniger. Auch die mit 67,8 Prozent überdurch­schnittliche Beteiligung an der Volksabstim­mung in Stuttgart lag unter der Beteiligung von 73,1 Prozent an der Landtagswahl in der Landes­hauptstadt.</p>
<p>Insgesamt bestätigte sich damit erneut, dass die Beteiligung an Volksabstimmungen signifikant hinter der Beteiligung an entsprechenden Wahlen zurück bleibt. So stimmten beim Berliner Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof im April 2008 nur 36,1 Prozent der Wahlberechtigten ab, bei der bayerischen Abstimmung zum Nichtraucherschutz im Juli 2010 waren es 37,7 Prozent, beim Volksentscheid gegen die Schulreform in Hamburg im Juli 2010 nur 36,1 Prozent und beim Volksentscheid über die Offenlegung von Privatisierungsverträ­gen der Berliner Wasserbetriebe im Februar 2011 nur 27,5 Prozent. Die jeweiligen Landtagswah­len hatten ausnahmslos eine um zwanzig Pro­zent höhere Beteiligung.</p>
<p>Diese Plebisziterfahrungen entsprechen den Ergebnissen einer von der Bertelsmann-Stiftung im Sommer 2011 veröffentlichten Umfrage: Danach sehen 94 Prozent der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung. Volksentscheide oder Abstimmungen über Infrastrukturprojekte kommen auf  nur 78 bzw. 68 Prozent. Für 21 bzw. 29 Prozent kommt eine Beteiligung daran nicht in Frage.</p>
<p><strong>3) Wer fragt, der bestimmt</strong></p>
<p>Von hoher Bedeutung für den Ausgang von Volksabstimmungen ist die Formulierung der Abstimmungs­frage. Die Landesverfassung in Baden-Württemberg schreibt vor, dass über ein vom Landtag abgelehntes Gesetz abgestimmt werden muss. Deshalb lautete die Frage auf dem Ab­stimmungszettel: „Stimmen Sie der Gesetzesvor­lage „Ge­setz über die Ausübung von Kündi­gungsrechten bei den vertraglichen Verpflich­tungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kün­digungsgesetz)“ zu ?“</p>
<p>Damit entstand die merkwürdige Situation, dass mit Nein stimmen (also das S-21-Kündigungsge­setz ab­lehnen) musste, wer Ja zum neuen Bahnhof sagt. Mit Ja musste stimmen (also dem S-21-Kündigungsge­setz zustimmen), wer den Bahnhof verhindern will. Umfragen zeigten, dass bis zu 18 Prozent der Bürger die Abstim­mungsfrage missverstanden. Im konkreten Fall dürfte dadurch das Ergebnis nicht beeinflusst worden sein, da die Verwirrung Befürworter und Gegner gleicherma­ßen betraf. Das Beispiel zeigt aber die generelle Möglichkeit der Ergebnisbeeinflussung durch die Formu­lierung der Fragestellung.</p>
<p><strong>4) Zur Bindungskraft plebiszitärer und parlamentarischer Mehrheiten</strong></p>
<p>Ob von der Volksabstimmung das von der Landesregierung erhoffte „abschließende und befrie­dende Ur­teil“ zu Stuttgart 21 ausgehen wird, darf bezweifelt werden. Zwar hat der baden-würt­tembergische Minis­terpräsident Wilfried Kretschmann als ausgewiesener Projektgegner dazu auf­gerufen und für seine Lan­desregierung erklärt, das Ergebnis der Volksabstimmung zu akzeptie­ren.</p>
<p>Gegner des Projektes stellten aber schon vor der Abstimmung die in der Landesverfassung fest­gelegten Spielregeln in Frage: Politisch entscheidend sei nicht die Höhe der Wahlbeteili­gung, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dieses Argument ist durch das Ergebnis wertlos geworden, denn unabhängig vom Quorum hat sich eine Mehrheit der Abstimmenden für Stuttgart 21 ausgesprochen.</p>
<p>Aber trotz des eindeutigen Ausgangs der Volksabstimmung stellen außerparlamentarische Projektgegner die Legitimität des Ergebnisses in Frage. So erklärte der Sprecher der „Parkschützer“, es sei ja nicht über Stuttgart 21 abgestimmt worden, sondern „nur“ über die Fi­nanzierung des Projektes und kündigte weitere Aktionen zur Verhinderung des Bahnhofsbaus an. Erschreckend ist insbesondere, wie viele Aktivisten im Internet angesichts der Abstimmungsniederlage von „Wahlbetrug“ sprechen. So bleibt offen, ob dem Er­gebnis der Volksabstimmung von der unterle­genen Minderheit höhere Akzeptanz entgegen gebracht wird als den zahlreichen eindeutigen Par­lamentsentscheidungen für Stuttgart 21 in den letzten Jahren.</p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/burgerbeteiligung.wordpress.com/43/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=43&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Wahlen sind der Hit</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 08:10:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerbeteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das ergab eine Meinungsumfrage der Bertelsmann-Stiftung. 94 Prozent der Bundesbürger sehen in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung. Volksentscheide oder Abstimmungen über Infrastrukturprojekte kommen auf  nur 78 bzw. 68 Prozent. Abstimmungen im Internet werden von einer Mehrheit der Bundesbürger abgelehnt. &#160; In der repräsentativen Umfrage fand die Bertelsmann-Stiftung heraus, dass für die Mehrheit der Bundesbürger die Beteiligung [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=41&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Das ergab eine Meinungsumfrage der Bertelsmann-Stiftung. 94 Prozent der Bundesbürger sehen in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung. Volksentscheide oder Abstimmungen über Infrastrukturprojekte kommen auf  nur 78 bzw. 68 Prozent. Abstimmungen im Internet werden von einer Mehrheit der Bundesbürger abgelehnt.<span id="more-41"></span></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der repräsentativen Umfrage fand die Bertelsmann-Stiftung heraus, dass für die Mehrheit der Bundesbürger die Beteiligung an Internet-Abstimmungen grundsätzlich nicht in Frage kommt. 54 Prozent der Befragten lehnen solche Online-Abstimmungen ausdrücklich ab.</p>
<p>Damit bestätigt die Umfrage der Bertelsmann-Stiftung die Ergebnisse meiner eigenen Forschungsarbeiten zum Thema „Internet und Demokratie.</p>
<p>39 Prozent der Bundesbürger sagen ausdrücklich, sie wolltzen sich über Wahlen hinaus nicht am politischen Prozeß beteiligen.</p>
<p>Während 64 Prozent schon einmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben oder sich das vorstellen können und immerhin 54 Prozent auch Leserbriefe für sich für möglich halten, stehen nur 39 Prozent elektronischen Petitionen und nur 32 Prozent Internet-Blogs prinzipiell positiv gegenüber. Fazit der Bertelsmann-Stiftung: „Möglicherweise in der öffentlichen Diskussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbeteiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt.&#8220;</p>
<p>Das Gesamtergebnis der Umfrage der Bertelsmann-Stiftung finden Sie <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Bertelsmann-Umfrage.pdf" target="_blank">hier</a>.</p>
<div>
<h3><a href="http://www.stephaneisel.de/Admin/NewsParagraphs.asp?cl=eisel&amp;ep=e&amp;mo=news&amp;ai=3567&amp;ap=842&amp;er=1&amp;pr=1&amp;focus=1" target="Admin"><img src="http://www.stephaneisel.de/Clubs/Default/EditParagraph.gif" alt="Edit" border="0" /></a> <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Bertelsmann-Umfrage.pdf" target="_blank">Umfrage der Bertelsmann-Stiftung</a></h3>
</div>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/burgerbeteiligung.wordpress.com/41/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=41&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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	</item>
		<item>
		<title>Zur Volksabstimmung über Stuttgart 21</title>
		<link>http://burgerbeteiligung.wordpress.com/2011/11/08/zur-volksabstimmung-uber-stuttgart-21/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 11:15:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Plebiszite]]></category>
		<category><![CDATA[Baden-Württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[Stuttgart 21]]></category>
		<category><![CDATA[Volksabstimmung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://burgerbeteiligung.wordpress.com/?p=33</guid>
		<description><![CDATA[Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November 2011 ist für viele verwirrend: Wer für den neuen Bahnhof ist, muss mit Nein stimmen. wer den Bahnhof verhindern will, muss mit Ja stimmen. Hier finden Sie Informationen zu den Hintergründen dieser zweiten Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs. Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. Wer mit Nein [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=33&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><span class="Apple-style-span" style="font-size:13px;font-weight:normal;">Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November 2011 ist für viele verwirrend: Wer für den neuen Bahnhof ist, muss mit Nein stimmen. wer den Bahnhof verhindern will, muss mit Ja stimmen. Hier finden Sie Informationen zu den Hintergründen dieser zweiten Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs.<span id="more-33"></span></span></h2>
<p><strong>Den folgenden Text können Sie <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/news/Volksabstimmung%20S%2021.pdf" target="_blank">hier ausdrucken.</a></strong></p>
<p lang="de-DE" align="center"><strong>Wer mit Nein stimmt, </strong><strong>sagt Ja zu Stuttgart 21</strong></p>
<p lang="de-DE" align="center">Hintergründe zur Volksabstimmung</p>
<p lang="de-DE" align="center">in Baden-Württemberg</p>
<p lang="de-DE"> Am 27. November 2011 findet in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über das um­strittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ statt. Zum zweiten Mal in der Geschichte des Bundeslan­des werden damit die Bürger an die Urne gerufen, um über eine Sachfrage zu ent­scheiden.</p>
<p lang="de-DE" align="center"><strong>Volksabstimmungen in der Landesverfassung</strong></p>
<p lang="de-DE"> Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 sieht ausdrück­lich die Möglichkeit zu Volksbegehren und Volksabstimmungen vor:</p>
<p lang="de-DE" align="center"><strong>Artikel 59</strong></p>
<p lang="de-DE">(1) Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksbegehren eingebracht.<br />
(2) Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehe­ner Ge­setzentwurf zu Grunde liegen. Das Volksbegehren ist zu Stande ge­kommen, wenn es von mindestens ei­nem Sechstel der Wahlberechtigten ge­stellt wird. Das Volks­begehren ist von der Regierung mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem Land­tag zu unterbrei­ten.</p>
<p lang="de-DE">(3) Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksabstimmung beschlos­sen.</p>
<p lang="de-DE" align="center"><strong>Artikel 60</strong></p>
<p lang="de-DE">(1) Eine durch Volksbegehren eingebrachte Gesetzesvorlage ist zur Volksabstimmung zu brin­gen, wenn der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zustimmt. In diesem Fall kann der Landtag dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung mitvorlegen.</p>
<p lang="de-DE">(2) Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die an­geordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Ge­setz erneut beschließt.</p>
<p lang="de-DE">(3) Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Land tag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung brin­gen.</p>
<p lang="de-DE">(4) Der Antrag nach Absatz 2 und Absatz 3 ist innerhalb von zwei Wochen nach der Schluss­abstimmung zu stellen. Die Regierung hat sich innerhalb von zehn Tagen nach Ein gang des Antrags zu entscheiden, ob sie die Volksabstimmung anordnen will.</p>
<p lang="de-DE">(5) Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.</p>
<p lang="de-DE">Der Weg zu einer Volksabstimmung kann also entweder über ein Volksbegehren oder über den Antrag von einem Drittel der Landtagsabgeordneten führen. Für die Verbindlichkeit des Ergebnisses kommt neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf die Höhe der Wahlbe­teiligung an, da insgesamt mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmen muss.</p>
<p lang="de-DE" align="center"><strong>Volksabstimmungen in der Geschichte Baden-Württembergs</strong></p>
<p lang="de-DE"> Die Abstimmung zu Stuttgart 21 ist die zweite Volksabstimmung in Baden-Württem­berg. Die erste Volksabstimmung hatte vor 40 Jahren am 19. September 1971 ausge­löst durch ein Volksbegehren für die vorzeitige Auflösung des damaligen Land­tages stattge­funden. Es ging dabei um die umstrittene kommunale Gebietsreform. Bei einer Wahlbeteili­gung von nur 16 Prozent scheiterte die Volksabstimmung 1971, weil der vorgelegte Gesetzent­wurf statt des er­forderlichen Drittels nur die Zustimmung von 8,6 Prozent der Stimmberech­tigten er­hielt. Von den Abstimmenden hatten 54,4 Prozent mit Ja und 45,6 Prozent mit Nein gestimmt.</p>
<p lang="de-DE">Das Land Baden-Württemberg verdankt seine Entstehung selbst drei Volksabstim­mungen. Diese fanden 1951 über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes in den bis dahin ge­trennten Südwestsaaten Württemberg-Baden, Württemberg-Hohen­zollern und Baden statt. Für eine solche „Neugliederung des Bundesgebietes“ schreibt das Grundgesetz in Artikel 29 einen Volksentscheid vor. Am 9. Dezember 1951 nahmen daran in allen drei Ländern 58,8 Prozent der Stimmberechtigten teil, davon stimmten 69,7 Prozent für den neuen Südweststaat. Da es aber in Baden eine Mehrheit gegen ein gemeinsames Bundesland gegeben hatte, ent­schied das Bundes­verfassungsgericht 1956, dass dort über den Verbleib im inzwischen ge­meinsamen Bundesland erneut abgestimmt werden durfte. Dazu kam es dann erst am 7. Juni 1970. Es nahmen 62,6 Prozent der Abstimmungsbe­rechtigten in Baden teil und entschieden sich mit übergroßer Mehrheit (81,9 Prozent) für den Verbleib bei Baden-Württemberg.</p>
<p lang="de-DE" align="center"><strong>Der Weg zur Volksabstimmung über Stuttgart 21</strong></p>
<p lang="de-DE"> Zur Volksabstimmung über Stuttgart 21 kommt es nicht durch ein Volksbegehren, son­dern über den zweiten in der Landesverfassung vorgesehenen Weg, d.h. auf An­trag von einem Drittel der Landtagsabgeordneten. Im Koalitionsvertrag vom Mai 2011 hatten Grüne und SPD als neue Mehrheit nach der Land­tagswahl vom 27. März 2011 festge­halten, dass die Koaliti­onsparteien „unterschiedliche Meinungen zu diesem Projekt“ vertreten und eine Volksabstim­mung darüber – da­mals „bis spätestens Mitte Ok­tober 2011“ &#8211; verein­bart.</p>
<p lang="de-DE">Im Koalitionsvertrag heisst es weiter: „Inhalt der Volksabstimmung ist ein Gesetz über die einseitige Kündigung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes Ba­den-Württtemberg (Ausstiegsgesetz). Bestandteil des zur Abstimmung ge­stellten Gesetzent­wurfes ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solches Ausstieges zu­kommen. Ziel der Volksabstimmung ist es, zu einem abschlie­ßenden und befriedenden Urteil über Stuttgart 21 zu gelangen. Grüne und SPD wer­den einen Gesetzentwurf zur Än­derung der Ver­fassung mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Quoren bei Volksab­stimmungen in den Landtag einbringen. Die Volks­abstimmung wird nach Art. 60 der Lan­desverfassung durchge­führt.“</p>
<p lang="de-DE">Tatsächlich wurde der von der Landesregierung eingebrachte „Gesetzentwurf zur Kün­digung der Finanzierungsverträge zum Bahnprojekt Stuttgart 21“ am 28. Sep­tember 2011 mit einer klaren Mehrheit von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Nur die Grünen und vereinzelte Abge­ordnete der SPD stimmten für das Ge­setz. Von den 138 Landtagssitzen entfallen 60 auf die CDU, 36 auf die Grünen, 35 auf die SPD und 7 auf die FDP.</p>
<p lang="de-DE">Unmittelbar nach der Abstimmung riefen die Grü­nen zur Unterzeichnung eines Antrages auf Durchfüh­rung einer Volks­abstimmung über das soeben vom Landtag abgelehnte Gesetz auf. 68 der 138 Abge­ordneten des Landtages – d.h. fast alle Abgeordneten von SPD und Grünen – unterzeichneten diesen Antrag. Die Landesregierung machte dann einstimmig von ihrem Recht nach Art 60 Abs 3 der Landesverfas­sung Gebrauch und setzte eine Volksabstimmung für den 27. No­vember 2011 an.</p>
<p lang="de-DE">Von Anfang an wurde dieses Verfahren von Verfassungsrechtlern kritisiert. So ver­wies der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof darauf, dass das Projekt ei­ner „Bahntrassen­führung von Bratislava nach Paris über deutsches Gebiet“ unter die Gesetzge­bungskompetenz des Bundes falle. Andere Kritiker bemängelten, dass rechtsgültige ge­schlossene Verträge nicht einseitig durch politische Beschlüsse auf­gehoben werden kön­nen, da hier das Kontinui­tätsprinzip gelte. Eingewandt wurde auch, dass eine Volksabstim­mung zu Stuttgart 21 künst­lich herbeigeführt werde, da viele Landtagsabge­ordnete für den Beschluss des Landtages ge­stimmt hatten, gegen den sie dann eine Volksabstimmung bean­tragten. Tatsächlich handele es sich in der Landesverfassung beim Recht von Landtagsabge­ordneten, eine Volksabstimmung zu beantragen, um ein Minderheitenrecht.</p>
<p lang="de-DE" align="center"><strong>Die Volksabstimmung am 27. November 2011</strong></p>
<p lang="de-DE"> Am 27. November 2011 sind ca. 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württem­berg stimmberechtigt. An der Volksabstimmung darf teilnehmen, wer am Abstim­mungstag zum Landtag wahlberechtigt ist. Bei einer Landtagswahl sind die Bürger wahlberechtigt, die Deut­sche im Sinne von Art. 116 Abs 1 des Grundgesetzes sind, am Wahltag das 18. Lebens­jahr vollendet haben, seit mindestens drei Mona­ten in Baden-Württemberg wohnen (Stichtag 27. August 2011), nicht durch Gerichtsent­scheid vom Wahlrecht ausge­schlossen sind und im Wählerverzeichnis ihrer Heimat­gemeinde geführt werden.</p>
<p lang="de-DE">Ein Antrag von Grünen und SPD, das von der Landesverfassung vorgeschriebene Quorum von einem Drittel auf ein Fünftel der Stimmberechtigten zu senken, erreichte nicht die not­wendige verfassungsändernde Zwei­drittelmehrheit im Landtag und wurde abgelehnt.</p>
<p lang="de-DE">Es müssen also bei der Volksabstimm­ung am 27. November 2011 etwas mehr als 2,5 Millio­nen Bürger mit &#8222;Ja&#8220; stimmen, damit das vom Landtag mit großer Mehrheit abgelehnte Aus­stiegsgesetz dennoch gültig wird. Auf die Grünen, die als einzige Partei Stuttgart 21 geschlos­sen ablehnen, entfielen bei der Landtagswahl am 27. März 2011 bei einer Wahlbeteiligung von 66,3 Prozent etwa 1,2 Millionen Stimmen.</p>
<p lang="de-DE" align="center"><strong>Verwirrende Abstimmungsfrage</strong></p>
<p lang="de-DE"> Von hoher Bedeutung für den Ausgang von Volksabstimmungen ist die Formulierung der Ab­stimmungsfrage. Die Landesverfassung schreibt vor, dass über die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage abgestimmt werden muss und legt fest: „Bei Volksabstim­mungen wird mit Ja oder Nein gestimmt“ (Art. 26 Abs. 5). Deshalb steht am 27. November 2011 das vom Landtag abgelehnte S-21-Kündigungsgesetz zur Abstimmung.</p>
<p lang="de-DE">Die Frage auf dem Abstimmungszettel lautet also: „Stimmen Sie der Gesetzesvor­lage „Ge­setz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Verpflichtung­en für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kündigungsgesetz)“ zu ?“</p>
<p>Es fol­gen die erläuternden „Hinwei­se“: „<strong>Mit Ja</strong> stimmen Sie für die Verpflichtung der Lan­desregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finan­zierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnpro­jektes Stuttgart 21 auszuüben.“ bzw. „<strong>Mit Nein</strong> stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündi­gungsrechte zur Auflösung der vertragli­chen Vereinbarungen mit Finanzierungsp­flichten des Landes bezüg­lich des Bahnprojektes Stuttgart 21 auszuüben.“</p>
<p lang="de-DE">Damit entsteht die merkwürdige Situation, dass mit Nein stimmen (also das S-21-Kündi­gungsgesetz ablehnen) muss, wer Ja zum neuen Bahnhof sagt. Mit Ja muss stimmen (also dem S-21-Kündi­gungsgesetz zustimmen), wer den Bahnhof verhindern will. Ohne Zweifel ent­steht dadurch eine gewisse Verwirrung bei den Abstimmungs­berechtigten.</p>
<p lang="de-DE"><strong>Ob von der Volksabstimmung das von der Landesregierung erhoffte „abschließende und be­friedende Urteil“ zu Stuttgart 21 ausgehen wird, darf bezweifelt werden. Insbe­sondere die Gegner des Projektes stellen schon jetzt die in der Landesverfassung festge­legten Spielregeln in Frage: Politisch entscheidend sei nicht die Höhe der Wahlbeteili­gung, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. </strong></p>
<p lang="de-DE"><strong>Die Landesverfassung legt aber bewusst ein Zustimmungsquorum von mindestens einem Drittel der Stimm­berechtigten fest, weil Volksabstimmungen Beschlüsse des durch Wahlen legitimierten Landtages aufheben können. Eine akzeptierte Bindungswirkung könnten Volksabstimmungen aber nicht entfalten, wenn dort die Entscheidungsbefugnis bei wesentlich weniger Stimmbe­rechtigten läge als bei allgemeinen Wahlen.</strong></p>
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	</item>
		<item>
		<title>Was ist &#8222;Liquid Democracy&#8220; ?</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Nov 2011 09:43:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerbeteiligung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Piratenpartei plädiert als neue Politikform für das Konzept einer „Liquid Democracy“. Was ist das eigentlich ? Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. Zum Thema auch: Bürgerhaushalt im Internet 1. Der Begriff Woher der Begriff „Liquid Democracy“ kommt, ist schwer zu ermitteln. Er taucht erstmals um das Jahr 2003 in amerikanischen Online-Communties, [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=19&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Piratenpartei plädiert als neue Politikform für das Konzept einer „Liquid Democracy“. Was ist das eigentlich ?<span id="more-19"></span></p>
<p>Den folgenden Text können Sie <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/artic/Liquid-democracy.pdf" target="_blank">hier ausdrucken</a>. Zum Thema auch: <a href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/artic/Auszug%20B%C3%BCrgerhaushalt%20S_213-220.pdf" target="_blank">Bürgerhaushalt im Internet</a></p>
<p align="CENTER"><strong>1. Der Begriff</strong></p>
<p>Woher der Begriff „Liquid Democracy“ kommt, ist schwer zu ermitteln. Er taucht erstmals um das Jahr 2003 in amerikanischen Online-Communties, ist aber kaum präzise zu fassen. Selbst bei Wikipedia fehlt sowohl in der englischen als auch in der deutschen Version bisher ein eigener Eintrag. Das ist sehr ungewöhnlich für eine im Internet kursierende Idee.</p>
<p align="CENTER"><strong>2. Das Konzept</strong></p>
<p align="LEFT">Die Piratenpartei definiert auf ihrer homepage:<br />
„<em>Liquid Democracy“ ist eine Mischform zwi­schen indirekter und direkter Demokratie. Während bei indirekter Demokratie ein Delegier­ter zur Vertretung der eigenen Inter­essen bestimmt wird und bei direkter Demokratie alle In­teressen selbst wahrgenom­men werden müssen, ergibt sich bei Liquid Democracy ein fließen­der Übergang zwi­schen direkter und indirekter Demokratie. Jeder Teilnehmer kann selbst entscheiden, wie weit er seine eigenen Interessen wahrnehmen will, oder wie weit er von An­deren vertreten werden möchte. Insbesondere kann der Delegat jederzeit sein dem Delegier­ten übertragenes Stimmrecht zurückfordern, und muss hierzu nicht bis zu einer neuen Wahl­periode warten. Es ergibt sich somit ein ständig im Fluss befindliches Netzwerk von Delega­tionen.</em>“</p>
<p>Es gibt in Deutschland seit 2009 auch einen Verein „Liquid Democracy e.V.“. Unter der Überschrift „<em>gemeinsam verbindlich entscheiden</em>“ heißt es auf dessen homepage:<br />
„<em>Liquid Democracy“ ist eine Bezeichnung für unterschiedliche Ansätze unsere heutige De­mokratie flüssiger, transparenter und flexibler zu gestalten. … Liquid Democracy ist nicht nur als Staatsform denkbar, sondern auch als eine neue Form des kooperativen Managements“</em></p>
<p>Auf der homepage des Vereins ist außerdem zu lesen, Mitglieder würden„ <em>an </em><a href="http://wiki.liqd.net/Main_Page"><em>Ideen und Projekten</em></a><em> ar­beiten, die unsere heutige Demokratie flüssiger, transpa­renter und flexibler gestalten sollen. Dazu gehört die theoretische </em><a href="http://wiki.liqd.net/Konzepte"><em>Konzeption</em></a><em> aber auch die praktische, direkt anwendbare Um­setzung in </em><a href="http://wiki.liqd.net/Software"><em>Software-Projekten</em></a><em>.“</em></p>
<p>Die vom Verein zu Umsetzung dieser Vorstellung entwickelten Softwareprogramme sind ins­besondere „<em>Adhocracy</em>“ als „<em>praktische Umsetzung unserer Theorie des Direkten Parlamen­tarismus</em>“ und „<em>Voterola</em>“ zur Realisierung von Abstimmungen im Netz. Über die Vereinsstruktur von „Liquid Democracy“ ist auf der Homepage übrigens praktisch nichts in Erfahrung zu bringen. Was im Internet häufiger anzutreffen ist, gilt auch hier: Die von anderen geforderte Transparenz, wird selbst nicht an den Tag gelegt.</p>
<p align="CENTER"><strong>3) Die Theorie</strong></p>
<p>Hinter der Idee von einer „Liquid Democracy“ steht die im Internet seit langem vorherrschen­de Vorstellung, das Netz könne es durch die Aufhebung der beiden Faktoren Zeit und Ort der Bevölkerung erleichtern, am politischen Entscheidungsprozess teilzunehmen. Damit sei der Einstieg in eine plebiszitär-basisdemokratische Gesellschaft möglich. In diesem Sinne wird das Internet als „Demokratiemedium“ gepriesen. In einer neuenForm der „Cyberdemokratie“ werde die schnelle Verdichtung und Vernetzung von individuellen Meinungen zu einem kol­lektiven Meinungspool möglich, welcher die Meinung der Mehrheit wider­spiegelt.</p>
<p>Während der Fokus der freiheitlichen Demokratie auf dem Einzelnen, seinen Rechten, Pflich­ten und Beteiligungschancen ruht, ist im Internet ganz in der Tradition des „volonté générale“ von Jean-Jacques Rousseau entscheidender Bezugspunkt die „Wisdom of Crowds“. 2004 hat James Surowiecki dieses Konzept in seinem gleichnamigen Buch schon mit dem Untertitel erläutert: „Why the Many Are Smarter Than the Few and How Collective Wisdom Shapes Business, Economies, Societies and Nations“. Dort wird als Grundsatz dieser in der Netzcom­munity sehr populären Theorie proklamiert, dass auch einer zufällig zusammengekommenen Gruppe von Menschen hohe Entscheidungsbefugnis für alle zukommt.</p>
<p>Solche Zufallsgruppen bestimmen die Entscheidungsbildung im Inter­net. Dies gilt umso mehr, als das Internet als Aktivitätsmedium nicht nur die Menschen ohne Netzzugang oder Netzzugangswillen komplett ausblendet, sondern auch unter der Minderheit der politisch In­teressierten noch die Kleingruppe der politischen Aktivisten und „Zeitreichen“ privilegiert. Hinzu kommt die hohe Manipulationsanfälligkeit solcher Diskussion- und Entscheidungspro­zesse, die für die Teilnahme daran allenfalls die Angabe einer e-mail-Adresse verlangen.</p>
<p align="CENTER"><strong>4) Die Praxis</strong></p>
<p>In der Tat werden im Internet von einer Vielzahl von Anbietern Fragen zu allen möglichen Themen zur Diskussion und Abstimmung gestellt. Wiewohl in keiner Weise reprä­sentativ und höchst manipulationsanfällig, wirkt bei diesen Abstimmungen die Magie der Zahl, die sugge­riert, man könne darin die Meinung des Volkes oder zumindest seine Stim­mungen erkennen. Ein Blick auf die Praxis belegt allerdings, dass dies nicht der Fall ist, weil sich an den angebo­tenen Foren nur kleinste Minderheiten beteiligen:</p>
<p>Selbst in der als Internetpartei am 10. September 2006 in Berlin gegründeten Piratenpartei führen Online-Foren und Internet-Abstimmungen nicht zu einer Mobilisierung. Um die Ab­stimmungsplattform „Liquid Feedback“ hatte es Mitte 2010 heftigen Streit über die Sichtbar­keit der Daten und die Dauer der Speicherung des Abstimmungsverhaltens gegeben. Inzwi­schen ist die Plattform online und erlaubt es Parteimitgliedern aktuelle Fragen online zu dis­kutieren und abzustimmen. Es hatten sich bis September 2011 dafür nur 3702 Mitglieder re­gistriert, von denen wiederum nur wenige aktiv sind. An den bis Ende 2010 ca. 650 Abstim­mungen beteiligten sich jeweils lediglich ca. 500–700 Mitglieder. Insgesamt gab die Partei die Zahl ihrer im September 2011 mit 12.222 an. <strong>Nur ein harter Kern von ca. fünf Prozent der Mitglieder der Piratenpartei beteiligt sich an der parteiinternen „Liquid Democracy“</strong>.</p>
<p>Das gilt im Übrigen auch für die Entscheidung der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages vom Februar 2011, die Online-Beteiligungsplatt­form „Adhocracy“ einzurichten. Sie soll es Bürgern er­möglichen, Texte der Enquete Projekt­gruppen zu kommentieren, neue Vorschläge zu unterbreiten und eigene Beiträge zu verfassen. Auch mit dieser Online-Beteiligung ist ein Abstimmungsver­fahren verbunden, in dem regis­trierte Teilnehmer Vorschläge ablehnen und unterstützen können, um so die Mehrheitsmei­nung zu bilden, die dann in die Beratungen der Enquetekommission eingehen soll. Zur Regis­trierung ist allerdings auch hier nur eine E-Mail-Adresse erforderlich, d. h. der Manipulation sind schon durch mögliche Mehrfachregistrierun­gen Tür und Tor geöffnet.</p>
<p>Bemerkenswert ist, dass sich in den ersten sechs Monaten nach der Einrichtung der Online-Plattform bis zum 20. September 2011 bundesweit (!) lediglich 1917 Nutzer registriert haben. Die zuständige Arbeitsgruppe „Online-Beteiligung und -Evaluation“ der Enquetekommission hielt fest, dass sich die Teilnahme an Abstimmungen „zumeist im einstelligen Bereich“ be­wegte und „zahlenmäßig enttäuschend gewesen“ sei. Zu Recht spricht der Bundestagsabge­ordnete Thomas Jarzombek als Vorsitzender der Projektgruppe „Medien­kompetenz“ in der Enquetekommission deshalb von einem „<strong>Beteiligungstool für eine digitale Elite</strong>“.</p>
<p>Ganz ähnliche Erfahrungen haben viele Kommunen bei den sog. „Online-Bürgerhaushalten“ gesammelt. Sie sind bestimmt durch eine hohe Manipulationsge­fahr durch Mehrfachabstim­mungen und die im globalen Netz einfache Teilnahme von Ortsfrem­den. <strong>Dennoch </strong><strong>verzeich­nen sie durchweg nur die außerordentlich geringe Beteiligung von höchstens drei oder vier Prozent der wahlberechtigten Bürger.</strong></p>
<p align="CENTER"><strong>5) Fazit</strong></p>
<p>„Liquid Democracy“ ist ein bisher in der Praxis selbst von internetaffinen Gruppen nicht an­genommenes Beteiligungsmodell. Seine große Schwäche ist neben der hohen Manipulations­anfälligkeit und der zugrunde liegenden Theorie der „Weisheit der Masse“ vor allem die An­nahme vom politisierten Bürger als Regelfall.</p>
<p>Tatsächlich findet Politik im Internet aber nur in einer kleinen Nische statt und bietet dort allenfalls eine neue Spielwiese für die auch außerhalb des Internets politisch Interessierten und Aktiven. Das Politikinteresse allgemein wird durch das Internet nicht gesteigert. Die Bedeutung von politi­schen Themen im Netz wird von denen überschätzt, die sich für Politik interessieren und dort aktiv sind. Tatsächlich ist das Internet wesentlich mehr ein Markt- und Spielplatz als ein poli­tisches Forum.</p>
<p>Das Internet verstärkt zugleich die Defizite direkter Demokratie, weil es nicht alle Bürger an­spricht, sondern die politisierten Internetnutzer privilegiert. Durch die Geschwindigkeitseu­phorie des Netzes wird die Oberflächlichkeit dort gebildeter Meinungen gefördert. Die Mög­lichkeit der permanenten Meinungsabfrage im Internet wird gerne als erster Schritt zur Ablö­sung der repräsentativen Demokratie durch Formen der direkten Demokratie der Volksabstimmungen begrüßt. Dabei wird oft ignoriert, dass das Internet erhebliche Teile der Bevölkerung aus­schließt, die keinen Internetzugang haben oder das Netz selten nutzen: Kontinuierlich wird übersehen, dass nur 70 Prozent der Bürger über 14 Jahre überhaupt einen Netzzugang haben und nutzen, allenfalls ein Fünftel der Bürger kann als regelmäßige Intern­etnutzer betrachtet werden.</p>
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		<title>146 GG schreibt keine Volksabstimmung vor</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 07:21:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Plebiszite]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder wird behauptet, Artikel 146 des Grundgesetzes würde einen Volksentscheid über eine neue Verfassung vorschreiben. Das ist falsch. Ein &#8222;Volksentscheid&#8220; wird im Grundgesetz nur in Artikel 29 in Zusammenhang mit einer Länderneugliederung vorgeschrieben. Der Artikel 146 des Grundgesetzes lautet: &#8222;Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=27&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder wird behauptet, Artikel 146 des Grundgesetzes würde einen Volksentscheid über eine neue Verfassung vorschreiben. Das ist falsch.<span id="more-27"></span></p>
<p>Ein &#8222;Volksentscheid&#8220; wird im Grundgesetz nur in Artikel 29 in Zusammenhang mit einer Länderneugliederung vorgeschrieben. Der Artikel 146 des Grundgesetzes lautet:</p>
<p><em>&#8222;Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.&#8220;</em></p>
<p>Daraus kann die Pflicht zu einer Volksabstimmung nicht abgeleitet werden. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hingewiesen. Es hat in den Jahren 1993 und 2000 Klagen auf Durchführung einer Volksabstimmung nach Art. 146 ausdrücklich abgewiesen und dies so begründet:</p>
<p><em>&#8222;Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. <strong>Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt.</strong>&#8222;</em> (<a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20000331_2bvr209199.html" rel="nofollow nofollow" target="_blank">http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20000331_2bvr209199.html</a>)</p>
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		<title>Repräsentativ oder plebiszitär?</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 06:42:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Plebiszite]]></category>
		<category><![CDATA[Repräsentiv]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieder einmal verkündet die opportunistische Mode des Zeitgeistes eine Krise unserer repräsenta­tiven Demokratie. Künstlich wird ein Gegensatz zwischen mehr Bürgerbeteiligung und unserem parlamentarischen System aufgebaut. Tatsächlich aber ermöglicht, fordert und fördert gerade die Demokratie des Grundgesetzes die Beteiligung der Bürger. Diese Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger und die Vorzüge parlamentarischer Entscheidungsfindung sind zwei Seiten der gleichen Medaille. [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=17&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder einmal verkündet die opportunistische Mode des Zeitgeistes eine Krise unserer repräsenta­tiven Demokratie. Künstlich wird ein Gegensatz zwischen mehr Bürgerbeteiligung und unserem parlamentarischen System aufgebaut. Tatsächlich aber ermöglicht, fordert und fördert gerade die Demokratie des Grundgesetzes die Beteiligung der Bürger. Diese Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger und die Vorzüge parlamentarischer Entscheidungsfindung sind zwei Seiten der gleichen Medaille.<span id="more-17"></span></p>
<p><strong>Auch Politik braucht Arbeitsteilung</strong></p>
<p>Zuletzt hat die Debatte um „Stuttgart 21“ gezeigt, dass unsere Demokratie ohne Arbeitsteilung nicht funktionieren kann. Dazu gehört, dass der Sachverstand der Bürger die Vorschläge staatlicher Insti­tutionen auf den Prüfstand stellt. Aber es muss auch die Freiheit geben, sich mit etwas nicht inten­siv befassen zu wollen. Deshalb eröffnet unsere freiheitliche Demokratie den Bürgern das Recht zur Delegation ihrer Mitwirkungsrechte auf die gewählten Volksvertreter.</p>
<p>Das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes ist nicht vereinbar mit einem Zwang zum politischen Aktivismus. Es schützt damit auch die Schwächeren, weniger Lautstarken und weniger gut Organi­sierten. Vertreter zu wählen, die sich in eine Materie einarbeiten und dadurch besser als Andere Be­scheid wissen, ist das gute Recht jedes Bürgers ebenso wie er das Recht hat, durch eigenes Engage­ment die Entscheidungsfindung unmittelbar zu beeinflussen.</p>
<p><strong>Parteien als Bürgerforen</strong></p>
<p>Hier kommen die demokratischen Parteien ins Spiel, die nach dem Grundgesetz an der Willensbil­dung des Volkes mitwirken. Dazu bieten sie jedem Bürger die Möglichkeit der Mitwirkung an den Sachentscheidungen und Personalauswahl. Über 1,3 Millionen Bürger nehmen als Mitglieder der Parteien dieses Angebot wahr. Das ist nach wie vor eine große Bürgerbewegung. Auch bei Schlich­tung in Stuttgart waren neun der vierzehn Schlichtungsteilnehmer engagierte Parteimitglieder, übri­gens mit fünf von sieben besonders bei den Projektgegnern.</p>
<p>Aber insgesamt geht die Zahl der Parteimitglieder zurück. Gerade die großen Parteien (CDU/CSU: 700.000 Mitglieder, SPD: 520.000 Mitglieder) kämpfen mit einem hohen Altersdurchschnitt. Die Zahl der Neueintritte übersteigt zwar in der Regel die der Austritte, liegt aber unter der Sterbequote. Deswegen von einer „Krise der Parteien“ zu sprechen, ist übertrieben, aber die Parteien könnten mehr für ihre Attraktivität tun.</p>
<p>Dazu sollten sie Bürger weniger als Kunden ansprechen, sondern mehr die Chancen der Mitgestal­tung darstellen. Am hartnäckigen Klischee der „Hinterzimmerpolitik“ sind sie nämlich nicht un­schuldig. Viele Menschen kennen die Möglichkeiten der Mitwirkung in den Parteien kaum. Dabei gilt in der Politik wie im normalen Leben: Ohne Fleiß kein Preis!</p>
<p><strong>Mitgliederrechte ausbauen</strong></p>
<p>Vor allem sollten die Parteien die Möglichkeiten zur Ausweitung der Mitgliederrechte nutzen. So ist es bis zur Kreisebene ohne Schwierigkeiten möglich, das Delegiertenprinzip durch das Mitglie­derprinzip zu ersetzen. Damit erhält das „einfache“ Parteimitglied bei Sach- und Personalentschei­dungen bis hin zur Aufstellung von Bundestagskandidaten das gleiche Stimmrecht wie Amts- und Mandatsträger. Wie jetzt wieder die nordrhein-westfälische CDU bewiesen hat, lässt sich dieses Prinzip bei Personalentscheidungen auch über die Regionalebene hinaus ausdehnen.</p>
<p>Entscheidend für stärkere Mitwirkungsrechte von Parteimitgliedern ist auch die möglichst dezentra­le Organisationsstruktur einer Partei. Hier unterscheiden sich SPD und Union wesentlich. In der SPD sind die 20 großen Bezirksverbände – wie es in der SPD-Satzung heißt – „Grundlage der Orga­nisation“. In der Union sind wesentlich dezentraler die 444 Kreisverbände (CDU: 336; CSU: 108) die grundlegende Organisationseinheit. Sie entscheiden über die Aufnahme von Mitgliedern, die Aufstellung von Kandidaten und kassieren die Mitgliedsbeiträge, von denen sie nur einen festgeleg­ten Anteil an Landes- und Bundesebene abführen. In der SPD werden hingegen auch die Finanzen von oben nach unten verteilt.</p>
<p><strong>Den Einfluss der Berufspolitik begrenzen</strong></p>
<p>Die zentralistischere Struktur der SPD kommt auch in der Zusammensetzung ihrer Parteitage zum Ausdruck: Beim Bundesparteitag der SPD gibt es (incl. Bayern) nur 480 wiederum von den Bezir­ken gewählte Delegierte. Bundesparteitage der CDU haben (ohne Bayern) 1001 Delegierte, von de­nen 800 von den Kreisverbänden und 200 von den Landesverbänden gewählt werden.</p>
<p>Die höhere Delegiertenzahl führt bei der CDU dazu, dass nur etwa ein Drittel der Delegierten Be­rufspolitiker sind. Die große Mehrheit der Delegierten ist ehrenamtlich politisch engagiert, für sie ist Politik nicht ihr Beruf mit allen Gefahren der Abhängigkeit. Bei den Bundesparteitagen der SPD do­minieren dagegen die Berufspolitiker, denn die geringe Delegiertenzahl führt vor Ort in der Regel eher zur Entsendung der Abgeordneten oder hauptamtlichen Kommunalpolitiker: für Ehrenamtler sind keine Plätze mehr frei.</p>
<p>Aufschlussreich ist auch, dass bei der SPD die Mitglieder des Parteivorstandes geborene Parteitags­delegierte sind. In der CDU müssen auch die Mitglieder des CDU-Bundesvorstandes von der Basis als Delegierte gewählt werden. Übrigens werden bei der Union auch alle Führungspositionen von allen Parteitagsdelegierten gewählt, in der SPD wählen nur die Mitglieder des Parteivorstandes das Präsidium.</p>
<p>Solche Organisationsprinzipien haben eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die politische Kultur in den Parteien und ihre Bürgernähe. In der FDP werden die 662 Delegierten für Bundespar­teitage übrigens auch nicht vor Ort, sondern von den Landesparteitagen gewählt. Bei den GRÜNEN hingegen bestimmen ausschließlich die Kreisverbände die ca. 840 Delegierten.</p>
<p><strong>Volksparteien als Chance</strong></p>
<p>Bei kleinen Parteien führt die begrenzte Mitgliederzahl fast zwangsläufig zu einer ausgeprägten Kli­entelpolitik. Je weniger mitmachen, umso eher bestimmen Einzelinteressen das Programm. Außer­dem sind kleine Parteien oft vor Ort schon deswegen weniger präsent, weil sie bei Bundes- und Landtagswahlen keine Chance haben, die Direktmandate in den Wahlkreisen zu erringen.</p>
<p>Volksparteien hingegen haben durch die Vielzahl ihrer Mitglieder eine größere Chance zur Bindung von Einzelinteressen an das Gemeinwohl: In ihren Reihen bildet sich die Meinungs- und Interessen­vielfalt der Gesellschaft ab. Deshalb haben die Ergebnisse ihrer internen Entscheidungsfindung eine größere Chance auf Unterstützung in der Bevölkerung.</p>
<p>Dies zeigt sich auch bei Wahlen. Ihr Ergebnis ist ein zeitlich begrenzter Vertrauensvorschuss der Wähler für die Gewählten innerhalb der vom Grundgesetz gesetzten Grenzen. Wahlen sind in der parlamentarischen Demokratie bewusst Richtungsentscheidungen und keine Detailabstimmungen. Deshalb ist es essentiell, dass die grundlegenden Unterschiede zwischen den Parteien für die Wähler erkennbar bleiben. Profil zu zeigen und zugleich viele Menschen anzusprechen, ist für Volkspartei­en sicherlich schwerer als für kleine Klientelparteien. Aber die Bürger haben einen Anspruch auf die erkennbare Unterscheidbarkeit zwischen unterschiedlichen politischen Konzepten. Die Erfah­rung zeigt auch: Je klarer die politischen Alternativen sind, umso mehr Bürger gehen zur Wahl.</p>
<p><strong>Wahlen sind beliebter als Plebiszite</strong></p>
<p>Die deutschen Wahlbeteiligungen liegen im internationalen Vergleich ausgesprochen hoch: Barack Obama siegte bei den US-Präsidentschaftswahlen mit der für die USA völlig normalen Wahlbeteili­gung von 56,8 %. Auch in der Schweiz (49%), Großbritannien (65,1 %) und Polen (53,8%) lag die Wahlbeteiligung bei den letzten nationalen Wahlen deutlich unter dem deutschen Niveau. Dieses hat sich bei den Bundestagswahlen seit der Wiedervereinigung so wie in Österreich, Frankreich, Spanien oder den Niederlanden zwischen 70 und 82 % eingependelt. Insofern hat sich unsere Wahl­beteiligung nach der außergewöhnlichen Höhe von 84 bis 91 % vor der deutschen Einheit normali­siert.</p>
<p>Manche interpretieren unsere teilweise, aber keineswegs durchgängig sinkenden Wahlbeteiligungen als Zeichen der Abwendung vom parlamentarischen System. Aber gerade im Vergleich zur Beteili­gung an Volksabstimmungen schneiden unsere Wahlen ausgesprochen gut ab. Die Beteiligung an Plebisziten liegt nämlich – übrigens auch in der Schweiz und anderen Ländern – regelmäßig um 20-30 % niedriger als bei allgemeinen Wahlen. Zum Beispiel stimmten beim Berliner Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof im April 2008 nur 36,1 % der Wahlberechtigten ab, bei der bayerischen Abstimmung zum Nichtraucherschutz im Juli 2010 waren es 37,7 % und beim Volksentscheid ge­gen die Schulreform in Hamburg im Juli 2010 nur 36,1 %. Die jeweiligen Landtagswahlen hatten ausnahmslos eine um 20 % höhere Beteiligung.</p>
<p><strong>Gemeinwohlorientierung vor Einzelinteressen</strong></p>
<p>Eine Plebiszitbegeisterung lässt sich nicht konstruieren, wenn sich an Volksabstimmungen nur we­nig mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten beteiligen. Auch die „Stuttgart 21“-Schlichtung hat die begrenzten Möglichkeiten von Plebisziten erneut belegt. Die Schlichtungsverhandlungen haben gezeigt, daß sich die vielfältigen komplexen Alternativen mit unterirdischem Bahnhof mit unter­schiedlicher Gleiszahl, Kopf-Bahnhof mit verschiedenen Tunnelvarianten und verschiedenen Tras­senführungen für Neubaustrecken nicht auf die einfache „Ja oder Nein“- Frage reduzieren lassen.</p>
<p>Und auch über den Kreis der Abstimmungsberechtigten – Stuttgart oder ganz Baden-Württemberg – gibt es keine Einigkeit: Darin spiegelt sich die Frage nach der Rückkoppelung von Einzelinteressen an das Gemeinwohl. Sie ist in der parlamentarischen Demokratie am besten aufgehoben. Die Ord­nung des Grundgesetzes hat sich gerade deswegen bewährt, weil sie die Aufgeregtheiten des Tages und vieler Einzelinteressen mit der Verantwortung für das Ganze konfrontiert. Deshalb bleibt die repräsentativ-parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes für unser Land ein gutes Zukunfts­fundament.</p>
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		<title>Plebiszitäre Online-Versuchungen</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 09:39:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Eisel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Plebiszite]]></category>

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		<description><![CDATA[haben Hochkonjunktur. Aber das basisdemokratische Image des Internets erweist sich bei näherer Betrachtung als gänzlich irreführend. Abstimmungen, die den Internetclick zur politischen Währung machen, bedienen hauptsächlich Partikularinterssen und sind von erschreckend geringer Teilnahme geprägt. „A Republic if you can keep it“, antwortete Benjamin Franklin als Mitglied der verfassungsgebenden Versammlung, als er nach Abschluss der Beratungen [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=14&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>haben Hochkonjunktur. Aber das basisdemokratische Image des Internets erweist sich bei näherer Betrachtung als gänzlich irreführend. Abstimmungen, die den Internetclick zur politischen Währung machen, bedienen hauptsächlich Partikularinterssen und sind von erschreckend geringer Teilnahme geprägt.<span id="more-14"></span></p>
<p align="left">„A Republic if you can keep it“, antwortete Benjamin Franklin als Mitglied der verfassungsgebenden Versammlung, als er nach Abschluss der Beratungen im Sommer 1787 in Philadelphia von einem Bürger gefragt wurde: „What have you given us?“ Das Bekenntnis zur Republik war in der amerikanischen Verfassungsdebatte Synonym für das Prinzip der  epräsentativen Demokratie und stand im Gegensatz zur damals von vielen vehement geforderten plebiszitär  usgerichteten „direkten“ Demokratie. Diese Alternative lehnten die Gründungsväter der Vereinigten Staaten von  merika ab, weil sie darin die Gefahr einer „Tyrannei der Mehrheit“ sahen, wie sie in den bis heute aktuellen Federalist Papers (1787/88) so eindrucksvoll beschrieben wurde. Auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes entschieden  ich, bestärkt durch die negativen Erfahrungen mit Plebisziten in der Weimarer Republik, klar für eine repräsentative Demokratie. Obwohl sich diese Verfassungen als Grundlagen stabiler Demokratien bewährt haben, verstummt  der Ruf nach „direkter“ Demokratie nicht. Plebiszitäre Visionen verstärken sich sogar ständig, denn das repräsentativ- demokratische System wird gerade mit Verweis auf die Möglichkeiten in der modernen Informations- und Mediengesellschaft immer wieder infrage gestellt.</p>
<p align="left">Lesen Sie dazu meinen <a title="Plebiszitäre Online-Versuchungen" href="http://www.stephaneisel.de/clubs/eisel/artic/Plebiszit%C3%A4re-Onlineversuchungen.pdf" target="_blank">Artikel in der POLITISCHEN MEINUNG</a>.</p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/burgerbeteiligung.wordpress.com/14/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=burgerbeteiligung.wordpress.com&amp;blog=28997306&amp;post=14&amp;subd=burgerbeteiligung&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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